Level | Minimum order value | Commission value |
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Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
Präambel
Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Vertriebspartnerin/Vertriebspartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständige/r Vertriebspartnerin/Vertriebspartner der MiJu Social Media GmbH, Brunowstr. 55, 13507 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anne Wünsche, geschäftsansässig daselbst, E-Mail: kontakt@einhornmina.de (im Folgenden: MiJu) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren Leistungen. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
Ethische Regeln für den Umgang mit Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von MiJu vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages zwischen MiJu Social Media GmbH, Brunowstr. 55, 13507 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Freu Anne Wünsche, geschäftsansässig daselbst, E-Mail: kontakt@einhornmina.de (im Folgenden: MiJu) und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (künftig: Vertriebspartnerin/Vertriebspartner). Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
(2) MiJu erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) MiJu ist ein Unternehmen, das Produkte aus dem Bereich Druckereierzeugnisse wie z.B. Bücher (künftig auch: Leistungen) vertreibt. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner soll Leistungen von MiJu an Endkunden (nicht aber an gewerbliche Wiederverkäufer) vermitteln, indem er/sie die Leistungen von MiJu mithilfe eines Links, der die Endkunden direkt auf den Online-Shop von MiJu leitet, bewirbt. Eine Provision erhält der Vertriebspartner dann, wenn der Kunde über den Link einen Kauf von provisionsfähigen Produkten (gesamtes Sortiment) tätigt, sodass das Erbringen der Vermittlung der Leistungen die Grundlage des Geschäfts einer Vertriebspartnerin/eines Vertriebspartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner finanzielle Aufwendungen tätigt, sie/er eine Mindestanzahl von Leistungen oder sonstigen Leistungen von MiJu abnimmt/erwirbt oder die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. Für ihre/seine Tätigkeit als Vermittler/in erhält die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner eine entsprechende Direktvermittlungsprovision je erfolgreicher Leistungsvermittlung.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält die/der werbende Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz der/des geworbenen Vertriebspartnerin/Vertriebspartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
(3) MiJu stellt der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner mit der erfolgreichen Registrierung, ein Online-Backoffice inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung. Das Backoffice ermöglicht es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner unter anderem einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über ihre/seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Vertriebspartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften (hierunter fallen auch Vereine und Genossenschaften), Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind, möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren.
(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner-Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber MiJu jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
(3) Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber MiJu jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(5) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner kann sich für die Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei MiJu online registrieren. Bei der Registrierung ist die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet, den Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an MiJu auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner durch entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
(6) MiJu behält sich das Recht vor, Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist MiJu ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die MiJu für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status der Vertriebspartnerin / des Vertriebspartners als Unternehmer
(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von MiJu. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Die Vertriebspartnerin/Der Vertriebspartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von MiJu und trägt das vollständige unternehmerische Risiko ihres/seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung ihrer/seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat ihren/seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(2) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung ihrer/seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner, alle Provisionseinnahmen, die sie/er im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für MiJu erwirtschaftet, an ihrem/seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. MiJu behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von MiJu werden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner entrichtet.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei MiJu als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt MiJu Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bezogenen, ungeöffneten und wiederverkaufbaren Produkte gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an MiJu zurückgeben/zurückabwickeln. Die Rücksendung der Produkte hat auf Kosten und Gefahr der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten Produkte und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit, wird der Kaufpreis zu 100% erstattet.
Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner kann sich nach dem Widerruf ihrer/seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei MiJu registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegt und die/der widerrufende Vertriebspartnerin/Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für MiJu verrichtet hat.
§ 6 Nutzung des Backoffices
(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner erwirbt mit der Registrierung ein unentgeltliches Recht zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Backoffices.
(2) Das Nutzungsrecht im Sinne des Absatzes (1) ist ein einfaches, auf das konkrete Backoffice bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Backoffices ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
(3) Die Nutzung des Backoffices ist für den Vertriebspartner kostenfrei.
§ 7 Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners
(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, ihre/seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat MiJu Änderungen ihrer/seiner Vertragsdaten umgehend zu melden.
(2) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es untersagt, bei ihrer/seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von MiJu, deren Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
(3) Um die Aktivität auf einem angemessenen Niveau zu halten, ist es erforderlich, dass der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner innerhalb eines Monats mindestens eine Bestellung über ihren/seinen zugewiesenen Link generiert. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns das Recht vor die Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner aus dem Programm auszuschließen. Bereits erworbene Provisionen werden, selbst wenn sie unterhalb der Auszahlungsgrenze liegen, vor dem Ausschlusszeitpunkt ausgezahlt. Die Entscheidung zur Löschung erfolgt ohne vorherige Ankündigung.
(a) es gibt keinen Mindestumsatz
(b)Für die Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner besteht die Möglichkeit, sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen, beispielsweise per E-Mail an kontakt@einhornmina.de. Wir berücksichtigen familiäre Ausnahmesituationen, Krankheit und Urlaub und wir zeigen Verständnis für derartige Umstände . Eine detaillierte Begründung ist nicht erforderlich.
(4) Besondere Werberichtlinien:
(a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei MiJu machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben einer/eines neuen Vertriebspartnerin/Vertriebspartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystem, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Leistungen erforderlich ist, damit eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner für MiJu tätig werden kann.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
(e) Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von MiJu offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Leistungen durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Leistungen von MiJu von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
(5) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von MiJu gestattet, das im freien Ermessen von MiJu liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an kontakt@einhornmina.de zu übersenden.
(5a) Es ist untersagt, mit mehreren Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(5b) Für den Fall, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner die Leistungen von MiJu in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf sie/er stets nur die offiziellen MiJu Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (soweit auf dem jeweiligen Medium umsetzbar; anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei MiJu machen oder für eine Tätigkeit bei MiJu als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie sie/er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von MiJu keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Vor Inbetriebnahme eines eigenen Social-Media-Geschäftsauftritts ist die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal MiJu per E-Mail an kontakt@einhornmina.de zur Prüfung zu übersenden. Ein Verkauf der Leistungen darf nur über die offizielle Website von MiJu erfolgen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, in ihre/seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der offiziellen Website von MiJu einzufügen.
(5c) Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen verwenden, um die Leistungen und sonstigen Leistungen von MiJu zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner als „unabhängiger MiJu Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ vorstellen kann.
(5d) Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von MiJu geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben). Alle Bannerwerbung muss mit der Website der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners verlinkt sein.
(5e) Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind zulässig. Die Ziel-URL muss zu dem offiziellen Online-Shop von MiJu führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls zu dem offiziellen Online-Shop von MiJu führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder sonst gesetzeswidrigen Inhalte verwendet werden.
(6) Die Leistungen von MiJu dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner vorgestellt (nicht verkauft) werden und nur über den offiziellen Online-Shop von MiJu verkauft werden. Auf eigenen Internetseiten, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle, dürfen die Leistungen von MiJu nicht verkauft werden.
(7) Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner grundsätzlich untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Leistungen von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem MiJu Geschäft stehende Leistungen an andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner von MiJu zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(8) Die Leistungen dürfen von der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Zustimmung von MiJu auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
(9) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass sie/er im Auftrag oder im Namen von MiJu handelt. Vielmehr ist sie/er verpflichtet, sich als „unabhängige/r MiJu Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängige/r MiJu Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen MiJu und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von MiJu beinhalten. Dem Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt, im Namen von MiJu für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, MiJu gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.
(10) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern anderer Unternehmen einzusetzen.
(11) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von MiJu sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von MiJu weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(12) Die Verwendung des Kennzeichens MiJu und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von MiJu sind über die Verwendung der durch MiJu bereit gestellten Marketingmaterialien nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. MiJu kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen MiJu und/oder die Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von MiJu verwenden, gelöscht werden und/oder an MiJu übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider, nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain, werden von MiJu für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von MiJu enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Leistungen. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoogleAdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von MiJu zu verwenden.
(13) Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung ihrer/seiner alten Position erneut bei MiJu registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch MiJu für die alte Position der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegen und die/der kündigende Vertriebspartnerin/Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für MiJu verrichtet hat.
(14) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über MiJu, deren Leistungen, den MiJu Vergütungsplan oder sonstige MiJu Leistungen zu antworten. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an MiJu weiterzuleiten.
(15) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für MiJu verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
(16) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für MiJu bewerben und vertreiben oder neue Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner gewinnen, die offiziell von MiJu eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als MiJu Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
(17) Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner dürfen Arbeitnehmern von MiJu keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
(18) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von MiJu ist nicht gestattet.
(19) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, MiJu umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnerbedingungen und der MiJu Verhaltensrichtlinien, sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
(20) Kundenbeschwerden jeglicher Art über die Leistungen, den Service oder das Vergütungssystem von MiJu sind umgehend an MiJu weiterzugeben.
§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
(1) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Leistungen und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte, für den Betrieb des MiJu -Geschäfts an andere MiJu Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zu vertreiben.
(3) Soweit die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet sie/er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst ihrer/seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer/seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner andere als MiJu Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
(4) Außerdem ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, MiJu Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
(5) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die sie/er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
§ 9 Geheimhaltung
Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MiJu und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von MiJu gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline- Aktivitäten und – Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von MiJu und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrages fort.
§ 10 Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner-Schutz / Kein Gebietsschutz
(1) Jener/m aktiven Vertriebspartnerin/Vertriebspartner, die/der eine/n neue/n Vertriebspartnerin/Vertriebspartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von MiJu gewinnt, wird die/der neue Vertriebspartnerin/Vertriebspartner in ihre/seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von der/dem neuen Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei MiJu für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich.
(2) MiJu ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, einer/eines gesponserten Vertriebspartnerin/Vertriebspartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und die/der neue geworbene Vertriebspartnerin/Vertriebspartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten der/des neu geworbenen Vertriebspartnerin/Vertriebspartners berichtigt. Sofern MiJu durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei MiJu in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen aktiven Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern, die tatsächlich das MiJu -Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Leistungen zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren neue Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner und/oder Kunden bei anderen Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen. "Stacking" ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner neu registrierte Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner gezielt in der Downline platzieren, um einen schnellen Aufstieg und Rang im Vergütungsplan zu erreichen. Stacking beinhaltet die finanzielle Unterstützung neuer Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Vergütungsplan von MiJu sowie die Platzierung einer/s neuen Vertriebspartnerin/Vertriebspartners in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Vergütungsplan zu manipulieren und so auf eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner oder für Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen.
(5) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch MiJu unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem MiJu bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat MiJu das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von MiJu gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner zu ersetzen verpflichtet ist.
(4) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die MiJu durch eine Pflichtverletzung der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners entstehen, außer die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner stellt MiJu, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch MiJu von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die MiJu in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Preisempfehlung /Anpassung der Preise und Provisionen
MiJu behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur vor, die von der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner zu zahlenden Preise oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. MiJu wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist MiJu berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. MiJu ist verpflichtet, die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
§ 13 Kostenlose Werbemittel, Zuwendungen
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von MiJu können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und ihre/seine Tätigkeit erhält die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem MiJu Vergütungsplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung ihres/seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MiJu wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von MiJu gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) MiJu die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
(4) MiJu behält sich das Recht vor, den Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch jederzeit später zum Nachweis ihrer/seiner Identität, Adresse und ihrer/seiner Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von MiJu in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte - eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen ihre/seine Bankdaten bekanntgeben.
(5) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei MiJu geführt. Sie/Er wird MiJu unter Mitteilung ihrer/seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald sie/er im Rahmen ihrer/seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(6) Provisionsansprüche der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners werden monatlich ausgezahlt, wobei nur Provisionsansprüche, die mindestens vor 30 Tagen entstanden sind, ausgezahlt werden, und können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch MiJu schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf ihren/seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit MiJu stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine fremde Bankverbindung können nicht vorgenommen werden. MiJu behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei MiJu für die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner geführten Verrechnungskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner ausgezahlt.
(7) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) sind ferner alle Leistungen der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnerbestandes, des Kundenstockes, ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch MiJu zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.
(8) MiJu ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist MiJu zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens MiJu gilt als vereinbart, dass der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(9) MiJu ist berechtigt, Forderungen, die MiJu gegen die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner zustehen, mit deren/dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(11) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände MiJu unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung sind MiJu binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.
§ 15 Sperrung der/des Vertriebspartnerin/Vertriebspartners
(1) Für den Fall, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstiger Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht MiJu die vorübergehende Sperrung die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartners im MiJu System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Schadensersatzanspruch, außer die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist MiJu zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch MiJu als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich MiJu das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. MiJu behält sich insbesondere vor, den Zugang der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zum Backoffice und sonstigem System von MiJu ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3 und 4, ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht, verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von MiJu. Sofern es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung / Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Der Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrag wird zunächst für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht zuvor von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsform von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
(2) Ungeachtet des Kündigungsrechts aus (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch MiJu liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten, mit der eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner ihrer/seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt, oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt, vor. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ist MiJu ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) MiJu hat ferner das Recht, den Vertrag der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nicht spätestens 6 Monate nach Registrierung die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) vorgenommen hat. MiJu wird jedoch 14 Tage vor Löschung des Accounts der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in deren/dessen Backoffice die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 14 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.
(4) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 6 Monaten möglich.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages steht der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(6) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners enthalten.
(7) Falls eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von MiJu beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von MiJu, so wird sie/er als normaler Kunde geführt.
§ 17 Datenschutzpflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners
(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vertriebspartner/in von MiJu die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO und des BDSG, einzuhalten.
(2) Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner verboten, die ihr/ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Pflichten hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder sonst zu verarbeiten.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / keine Übertragung oder Vererbung der gesponserten Struktur auf Dritte
(1) MiJu kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
(2) Sofern ein Gesellschafter aus der als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von MiJu steht, zulässig. MiJu erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält MiJu sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft vor.
(3) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist nicht zur Vererbung oder Übertragung ihrer/seiner Vertriebsstruktur berechtigt.
(4) Für den Fall, dass eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner ihre/seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei MiJu nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierte Vertriebspartnerin/Vertriebspartner ihre/seine Gesellschaft intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies MiJu durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei MiJu behält sich MiJu das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 20 Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs, sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung, Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von MiJu gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiJu keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von MiJu Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
§ 21 Datenschutzbestimmungen
(1) Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner verboten, die ihr/ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
(2) MiJu erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von MiJu.
§ 22 Haftungsausschluss
(1) MiJu haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Pandemien, Versorgungsschwierigkeiten aufgrund von Rohstoffmangel, politische Verwicklungen, Kriege, Streiks, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstigen Störungen bei MiJu oder seinen Lieferanten sowie deren Folgen. MiJu haftet ferner nicht bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitig erfolgter Belieferung durch ihre Zulieferer und hierdurch verursachte verspätete oder Nichtbelieferung, außer MiJu hat selbst schuldhaft gehandelt.
(2) Im Übrigen haftet MiJu für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die MiJu, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der MiJu, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet MiJu nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von MiJu, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 23 Einbeziehung des Vergütungsplanes
(1) Der MiJu -Vergütungsplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrages. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss der Vertriebspartnerschaft an MiJu versichert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner zugleich, dass sie/er den MiJu -Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) MiJu ist zu einer Änderung des MiJu -Vergütungsplans nach Maßgabe des § 27 Absatz (1) berechtigt.
§ 24 Verjährung
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner Kauffrau/Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von MiJu.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) MiJu ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. MiJu wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist MiJu berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. MiJu ist verpflichtet, die Vertriebspartnerin/den Vertriebspartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 30.04.2024