Teilnahmebedingungen für das OceanWash-Partnerprogramm
Stand: 13. August 2026
Anbieter und Vertragspartner des Partnerprogramms ist die
Handelshaus Haverlah GmbHSalzgitterstr. 1a 38275 Haverlah Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer Lennart Schwerdtner und Peter Andreas Graf von Hardenberg Registergericht: Amtsgericht Braunschweig, HRB 210290 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE354589267 E-Mail: hello@oceanwash.de Telefon: +49 151 51753673
– nachfolgend „Anbieter" –
Der Anbieter betreibt unter der Marke OceanWash einen Online-Shop und ein Partnerprogramm, über das Dritte Kunden an den Online-Shop vermitteln und dafür eine Provision erhalten können.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln zusammen mit der im Partnerkonto hinterlegten Provisionsstruktur, den dort hinterlegten Angaben zu Gutscheincodes und der in § 20 genannten Datenschutzerklärung das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und der am Partnerprogramm teilnehmenden Person (nachfolgend „Partner").
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Kunden an den Online-Shop des Anbieters durch den Partner gegen eine erfolgsabhängige Provision nach Maßgabe dieser Bedingungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(5) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Registrierung, Vertragsschluss
(1) Teilnehmen kann nur, wer unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
(2) Die Registrierung erfolgt über das Anmeldeformular des Partnerprogramms. Der Partner hat alle abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich im Partnerkonto zu aktualisieren. Der Partner hat insbesondere anzugeben, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer teilnimmt.
(3) Mit Absenden des Anmeldeformulars gibt der Partner ein Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Registrierung in Textform bestätigt oder das Partnerkonto freischaltet.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(5) Der Partner darf nur ein Partnerkonto führen. Das Anlegen weiterer Konten – auch unter abweichenden Namen, Firmen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder über Dritte – ist unzulässig.
(6) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen werden. Der Partner hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos bestehen.
(7) Nimmt der Partner als Unternehmer teil, sichert er zu, die dafür erforderlichen gewerbe-, steuer- und berufsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Nimmt der Partner als Verbraucher teil und wird seine Tätigkeit im Zeitverlauf nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren und seine Angaben im Partnerkonto zu korrigieren.
(8) Der Partner verpflichtet sich nicht zur Zahlung eines Preises (§ 312 Abs. 1 BGB), stellt dem Anbieter aber personenbezogene Daten bereit (§ 312 Abs. 1a BGB). Nimmt der Partner als Verbraucher teil, räumt ihm der Anbieter ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Anlage 1 ein. Unabhängig davon kann der Partner die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist nach § 18 beenden.
§ 3 Rechtsstellung des Partners
(1) Der Partner handelt ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, im eigenen Interesse und in eigener Verantwortung. Er ist nicht Handelsvertreter, nicht Kommissionär, nicht Erfüllungsgehilfe und nicht Arbeitnehmer des Anbieters.
(2) Der Vertrag begründet weder ein Arbeits- oder Dienstverhältnis noch eine Gesellschaft, ein Joint Venture oder ein Franchiseverhältnis. Ansprüche nach den §§ 84 ff. HGB, insbesondere ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, bestehen nicht.
(3) Der Partner ist in die betriebliche Organisation des Anbieters nicht eingegliedert. Er unterliegt keinen Weisungen des Anbieters hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Umfang seiner Tätigkeit oder inhaltlicher und gestalterischer Ausrichtung seiner eigenen Medien und Kanäle. Der Partner entscheidet eigenverantwortlich, ob, wann, wie oft und in welcher Form er wirbt.
(4) Die in diesen Bedingungen geregelten Verbote und Mitwirkungspflichten dienen ausschließlich dazu, Rechtsverstöße zu verhindern und die Marke des Anbieters zu schützen. Sie begründen kein Weisungsrecht des Anbieters gegenüber dem Partner im Übrigen.
(5) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters aufzutreten, Erklärungen für den Anbieter abzugeben oder entgegenzunehmen, Verträge zu schließen, Zahlungen entgegenzunehmen, Zusagen zu machen oder den Anschein einer Vertretungsmacht zu erwecken.
(6) Der Partner ist für die Abführung der auf seine Einnahmen entfallenden Steuern und Abgaben sowie für etwaige Beiträge zur Sozialversicherung selbst verantwortlich.
(7) Der Vertrag begründet keine Ausschließlichkeit. Beide Seiten dürfen mit Dritten zusammenarbeiten, auch mit Wettbewerbern der jeweils anderen Seite.
(8) Der Anbieter sagt keine bestimmte Anzahl von Vermittlungen, keine Umsätze und keine Höhe von Einnahmen zu.
§ 4 Partnerlinks, Gutscheincodes und Werbemittel
(1) Der Anbieter stellt dem Partner nach Freischaltung des Kontos einen persönlichen Partnerlink zur Verfügung. Der Partner kann im Partnerkonto zusätzlich Links auf einzelne Produkte oder Kollektionen erzeugen.
(2) Der Anbieter kann dem Partner einen Gutscheincode zuweisen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ist dem Partner kein Gutscheincode zugewiesen, darf er keinen Gutscheincode des Anbieters bewerben. Einzelheiten zu einem zugewiesenen Code – insbesondere Höhe, Gültigkeitsdauer und zulässige Einsatzbereiche – ergeben sich aus dem Partnerkonto.
(3) Der Anbieter kann dem Partner Werbemittel (etwa Banner, Logos, Produktbilder, Texte, Videos) über den Bereich „Marketing-Tool" bereitstellen. Der Anbieter räumt dem Partner hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht ein, diese Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung des Online-Shops des Anbieters zu nutzen.
(4) Werbemittel dürfen nicht verändert, bearbeitet, beschnitten, umgefärbt, mit fremden Elementen kombiniert oder in einen sinnentstellenden Zusammenhang gestellt werden. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden.
(5) Der Anbieter kann Partnerlinks, Gutscheincodes und Werbemittel jederzeit ändern, ersetzen oder deaktivieren. Der Partner hat Werbemittel und Codes, deren Nutzung der Anbieter in Textform untersagt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Aufforderung, aus allen von ihm betriebenen oder von ihm beauftragten Kanälen zu entfernen.
(6) Setzt der Partner eigene Inhalte, Bilder, Videos, Musik oder Texte ein, sichert er zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen.
(7) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche nach diesem Paragrafen eingeräumten Nutzungsrechte. Der Partner hat alle Werbemittel, Partnerlinks und Gutscheincodes unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, aus allen Kanälen zu entfernen.
§ 5 Tracking und Zuordnung von Vermittlungen
(1) Die Zuordnung einer Bestellung zu einem Partner erfolgt technisch über den Partnerlink (Cookie) oder über den dem Partner zugewiesenen Gutscheincode.
(2) Die Gültigkeitsdauer des Cookies („Tracking-Zeitraum") beträgt 90 Tage und beginnt mit dem Klick des Kunden auf den Partnerlink oder mit der Verwendung des zugewiesenen Gutscheincodes. Innerhalb des Tracking-Zeitraums werden Bestellungen desselben Kunden dem Partner auch ohne erneuten Klick zugeordnet.
(3) Klickt eine Person nacheinander auf Partnerlinks mehrerer Partner, wird die Bestellung dem zuletzt geklickten Partnerlink zugeordnet („Last Click"). Verwendet ein Kunde sowohl einen Partnerlink als auch einen Gutscheincode, entsteht die Provision nur einmal. Stammen Partnerlink und Gutscheincode von verschiedenen Partnern, wird die Bestellung dem Partner zugeordnet, dessen Gutscheincode eingelöst wurde.
(4) Eine Zuordnung über den Partnerlink ist technisch nur möglich, wenn der Kunde das Setzen des erforderlichen Cookies zulässt. Löscht, blockiert oder verweigert der Kunde Cookies, nutzt er ein anderes Endgerät, einen anderen Browser oder einen Werbeblocker, kann eine Zuordnung über den Partnerlink nicht erfolgen; ein Provisionsanspruch entsteht insoweit nicht. Die Zuordnung über einen dem Partner zugewiesenen Gutscheincode bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Genauigkeit des Trackings. Maßgeblich für die Abrechnung sind ausschließlich die im System des Anbieters erfassten Daten. Dem Partner bleibt der Nachweis unbenommen, dass eine Bestellung ihm zuzuordnen ist.
(6) Setzt der Partner auf eigenen Websites, in eigenen Apps oder in eigenen Newslettern Partnerlinks ein, ist er selbst dafür verantwortlich, die dafür erforderlichen Einwilligungen der Nutzer nach § 25 Abs. 1 TDDDG und der Datenschutz-Grundverordnung einzuholen, zu dokumentieren und nachzuweisen sowie in seiner eigenen Datenschutzerklärung darüber zu informieren.
§ 6 Allgemeine Pflichten des Partners bei der Werbung
(1) Der Partner hat bei jeder Werbemaßnahme das jeweils anwendbare Recht einzuhalten, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), die Datenschutz-Grundverordnung, das Urheber- und Markenrecht sowie die produktbezogenen Kennzeichnungsvorschriften.
(2) Kennzeichnung von Werbung. Der Partner hat den kommerziellen Zweck seiner Inhalte kenntlich zu machen, soweit er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Die Kennzeichnung muss in deutscher Sprache, klar lesbar, am Anfang des Inhalts und ohne Scrollen oder Aufklappen erkennbar sein (etwa „Werbung" oder „Anzeige"). Eine Kennzeichnung allein durch Hashtags am Ende eines Beitrags, durch fremdsprachige Begriffe, durch Abkürzungen oder durch plattformseitige Voreinstellungen genügt nicht. Redaktionell gestaltete Inhalte, die den Anschein unabhängiger Berichterstattung, eines Verbraucherportals, eines Tests, einer Behörde oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung erwecken, sind unzulässig, wenn der kommerzielle Zusammenhang nicht eindeutig erkennbar ist.
(3) Keine irreführenden Angaben. Der Partner darf keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über Produkte, Eigenschaften, Wirkungen, Zusammensetzung, Herkunft, Verfügbarkeit, Preise, Preisvorteile, Auszeichnungen oder über den Anbieter machen.
(4) Preise und Preisermäßigungen. Preisangaben müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutreffen und sind bei Änderungen unverzüglich zu berichtigen. Wirbt der Partner mit einer Preisermäßigung für Waren, hat er den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den der Anbieter innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (§ 11 PAngV). Streichpreise, Prozentangaben und Ersparnisangaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich auf einen tatsächlich zuvor angewendeten Preis beziehen und dieser der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ist.
(5) Bewertungen und Auszeichnungen. Der Partner darf keine erfundenen, gekauften, fremden oder auf ein anderes Produkt bezogenen Kundenbewertungen veröffentlichen oder wiedergeben und keine Bewertungen als von tatsächlichen Käufern stammend darstellen, ohne dass dies zutrifft. Testergebnisse, Prüfsiegel, Zertifikate, Auszeichnungen, Presselogos und Medienberichte dürfen nur wiedergegeben werden, wenn sie tatsächlich existieren, sich auf das beworbene Produkt beziehen, mit Quelle, Fundstelle und Datum belegt sind und der Anbieter ihre Verwendung in Textform freigegeben hat.
(6) Keine erfundene Dringlichkeit. Angaben zu Verfügbarkeit, Stückzahlen, Aktionszeiträumen, Countdown-Anzeigen und Restbeständen müssen zutreffen. Zeitlich befristete Vorteile, die tatsächlich dauerhaft oder wiederkehrend gewährt werden, dürfen nicht als befristet dargestellt werden.
(7) Eigene Impressums- und Informationspflichten. Der Partner hat auf seinen Websites, Profilen und Kanälen ein eigenes Impressum nach § 5 DDG und eine eigene Datenschutzerklärung vorzuhalten.
(8) Plattformregeln. Der Partner hat die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der von ihm genutzten Plattformen und Netzwerke einzuhalten.
(9) Inhaltliche Grenzen. Unzulässig ist Werbung auf oder im Zusammenhang mit Inhalten, die rechtswidrig, jugendgefährdend, pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, volksverhetzend, extremistisch oder ehrverletzend sind, sowie auf Angeboten, die Rechte Dritter verletzen (etwa Portale für unlizenzierte Inhalte).
(10) Der Partner darf keine Inhalte veröffentlichen, die den Ruf des Anbieters, seiner Marken oder seiner Produkte beeinträchtigen können.
(11) Keine mehrstufige Bewerbung. Der Partner darf das Partnerprogramm nicht als Verdienst-, Vertriebs- oder Karrieresystem mit mehreren Ebenen darstellen und keine weiteren Partner mit dem Versprechen anwerben, an deren Provisionen oder Umsätzen beteiligt zu werden. Unzulässig ist ferner jede Werbung, die den Eindruck erweckt, ein Vorteil hänge davon ab, dass Dritte zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlasst werden.
§ 7 Verbotene Werbemethoden – Marke, Domains und Suchmaschinenwerbung
(1) Die Kennzeichen des Anbieters, insbesondere die Marke „OceanWash", Wort-/Bildmarken, Logos, Produktbezeichnungen und Firmenbestandteile (nachfolgend „Kennzeichen"), bleiben in vollem Umfang beim Anbieter. Der Partner erwirbt hieran keine Rechte über § 4 Abs. 3 hinaus.
(2) Dem Partner ist untersagt:
- das Buchen, Bieten oder Verwenden der Kennzeichen sowie damit verwechselbarer Begriffe und Schreibvarianten, einschließlich Tippfehlervarianten und Kombinationen mit Zusätzen (etwa „gutschein", „rabatt", „erfahrungen", „test", „bewertung"), als Keyword in bezahlter Suchmaschinenwerbung oder in vergleichbaren Werbesystemen (unter anderem Google Ads, Microsoft Advertising, Amazon Ads, Meta, TikTok, Pinterest);
- das Ausspielen von Anzeigen auf die Kennzeichen über weitgehend passende Keyword-Optionen; der Partner hat die Kennzeichen und ihre Varianten in allen Kampagnen als auszuschließende Keywords zu hinterlegen und dies auf Anforderung nachzuweisen;
- die Verwendung der Kennzeichen in Anzeigentiteln, Anzeigentexten, Beschreibungen, Anzeigenerweiterungen, angezeigten Pfaden oder Display-URLs;
- das direkte Verlinken bezahlter Anzeigen auf die Website des Anbieters oder auf Weiterleitungsseiten, die für den Nutzer nicht als Angebot des Partners erkennbar sind;
- das Registrieren, Halten, Nutzen oder Anbieten von Domains und Subdomains, die ein Kennzeichen oder eine damit verwechselbare Bezeichnung enthalten;
- das Anlegen oder Betreiben von Profilen, Seiten, Gruppen, Kanälen, Apps, E-Mail-Adressen oder Absenderkennungen, deren Name, Handle oder Darstellung den Eindruck erweckt, es handele sich um einen offiziellen Auftritt des Anbieters;
- das Anbieten oder Bewerben von Produkten des Anbieters unter Verwendung der Kennzeichen auf Online-Marktplätzen, Preisvergleichs-, Gutschein- oder Cashback-Portalen, soweit der Anbieter dies nicht ausdrücklich in Textform freigegeben hat;
- das Anmelden von Marken, Geschmacksmustern, Designs oder sonstigen Schutzrechten, die ein Kennzeichen oder eine damit verwechselbare Bezeichnung enthalten;
- das Verwenden der Kennzeichen zur Erlangung organischer Suchergebnisse, die den Auftritt des Anbieters verdrängen oder ersetzen sollen, insbesondere durch eigens auf die Kennzeichen optimierte Seiten;
- jede sonstige Nutzung der Kennzeichen, die über die Bewerbung der Produkte des Anbieters mit den bereitgestellten Werbemitteln hinausgeht.
(3) Der Anbieter kann einzelne Nutzungen im Voraus in Textform freigeben. Eine Freigabe gilt nur für den ausdrücklich bezeichneten Einzelfall und ist jederzeit widerruflich.
§ 8 Verbotene Werbemethoden – Manipulation von Tracking und Vermittlungen
Dem Partner ist untersagt:
(1) Manipulation der Zuordnung. Insbesondere:
- das Setzen von Tracking-Cookies ohne bewusste Klickhandlung des Nutzers („Cookie Stuffing"), etwa über unsichtbare iFrames, Zählpixel, vorgeladene Seiten, automatische Weiterleitungen, Pop-up- oder Pop-under-Fenster;
- der Einsatz von Software, Browser-Erweiterungen, Add-ons, Toolbars, Apps, Adware oder Skripten, die Partnerlinks Dritter ersetzen, überschreiben, ergänzen, Gutscheincodes automatisch einsetzen oder Nutzer ohne deren Zutun auf den Shop des Anbieters weiterleiten;
- die Zuordnung von Vermittlungen ohne Klick, insbesondere auf Basis reiner Werbeeinblendungen („Post-View");
- das Registrieren oder Nutzen von Tippfehler-Domains, geparkten Domains oder Domains mit fremden Kennzeichen, um Suchverkehr abzufangen;
- jede sonstige technische oder gestalterische Maßnahme, die dazu führt, dass Bestellungen dem Partner zugeordnet werden, obwohl er die Kaufentscheidung nicht durch eine erkennbare eigene Werbeleistung veranlasst hat.
(2) Missbrauch von Gutscheincodes. Insbesondere:
- die Veröffentlichung von Gutscheincodes, die dem Partner nicht zugewiesen wurden, sowie von abgelaufenen, gesperrten oder nicht für die Veröffentlichung bestimmten Codes;
- die Veröffentlichung des Codes auf Gutschein-, Rabatt-, Schnäppchen-, Cashback- oder Deal-Portalen sowie in entsprechenden Foren, Gruppen und Kanälen, soweit der Anbieter dies nicht in Textform freigegeben hat;
- Darstellungen, die einen Rabatt suggerieren, der tatsächlich nicht besteht, sowie Schaltflächen und Überlagerungen, die einen Klick auf den Partnerlink allein zum Zweck der Zuordnung auslösen („Code kopieren"-Mechaniken ohne tatsächlichen Vorteil);
- das Weitergeben, Verkaufen oder Tauschen von Gutscheincodes an Dritte zur Weiterverbreitung.
(3) Eigen- und Näheverkehr. Insbesondere:
- Bestellungen des Partners selbst, über ihn kontrollierte Unternehmen oder unter fremdem Namen für eigene Rechnung;
- Bestellungen von Personen, die mit dem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben;
- die vollständige oder teilweise Weitergabe der Provision an den Kunden sowie sonstige Anreize, die wirtschaftlich einem Eigenrabatt entsprechen, soweit der Anbieter dies nicht in Textform freigegeben hat;
- abgestimmte Bestellungen, die allein oder überwiegend der Erzeugung von Provisionen dienen.
(4) Künstlicher Verkehr. Insbesondere:
- der Einkauf von Besucherverkehr, Klicks, Registrierungen oder Bestellungen bei Dritten;
- der Einsatz von Bots, Skripten, Klickfarmen, automatisierten Diensten oder bezahlten Anreizen zur Erzeugung von Klicks und Bestellungen;
- das Erstellen von Seiten oder Inhalten ohne eigenen redaktionellen Wert, die allein der Platzierung von Partnerlinks dienen, einschließlich automatisiert oder mit generativer künstlicher Intelligenz in großer Zahl erzeugter Seiten;
- das Verschleiern der tatsächlich genutzten Werbekanäle, etwa durch Weiterleitungsketten, Linkverkürzer oder wechselnde Zwischendomains, soweit dies der Verdeckung dient.
(5) Konto und Umgehung. Insbesondere:
- das Übertragen, Verkaufen, Vermieten oder Teilen des Partnerkontos;
- das Anlegen weiterer Partnerkonten, auch über Dritte oder verbundene Personen;
- die Wiederanmeldung nach einer Sperrung oder Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform;
- falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung oder im Partnerkonto, insbesondere zu Identität, Anschrift, Steuerstatus, Zahlungsdaten und eingesetzten Werbekanälen.
§ 9 Verbotene Werbemethoden – Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsaussagen
(1) Grundsatz. Der Partner darf über die Produkte des Anbieters ausschließlich Angaben machen, die der Anbieter über die Produktseiten, das Marketing-Tool oder in Textform bereitgestellt oder freigegeben hat. Eigene Aussagen zu Wirkung, Zusammensetzung, Sicherheit, Umweltwirkung, Haltbarkeit oder Prüfergebnissen sind unzulässig, soweit sie nicht durch die bereitgestellten Unterlagen gedeckt sind.
(2) Absolutaussagen. Unzulässig sind Aussagen, die eine ausnahmslose Wirkung oder Eigenschaft versprechen, insbesondere Formulierungen wie „entfernt alle Flecken", „wirkt bei jedem Material", „hinterlässt keine Kratzer", „hält ein Leben lang", „garantiert keimfrei" oder sinngleiche Aussagen.
(3) Umweltbezogene Aussagen. Unzulässig sind insbesondere:
- allgemeine umweltbezogene Aussagen ohne konkreten, im Werbemittel selbst genannten und belegbaren Bezugspunkt, etwa „umweltfreundlich", „umweltschonend", „grün", „öko", „nachhaltig", „klimafreundlich", „naturschonend", „plastikfrei", „biologisch abbaubar";
- Aussagen zur Klima- oder Umweltneutralität eines Produkts, einer Verpackung oder des Unternehmens, die ganz oder überwiegend auf dem Ausgleich von Emissionen durch Zertifikate außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen, etwa „klimaneutral", „CO₂-neutral", „klimapositiv";
- das Verwenden selbst gestalteter oder nicht zertifizierter Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel sowie von Siegeln, die keinem von einer unabhängigen Stelle überwachten Zertifizierungssystem zugrunde liegen;
- das Übertragen einer Eigenschaft, die nur für einen Bestandteil, eine Verpackungskomponente oder einen Teilaspekt zutrifft, auf das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen;
- Angaben zu vermiedenen Kunststoffmengen, eingesparten Verpackungen, Wasseranteilen, Recyclinganteilen oder Umweltprojekten, die nicht der jeweils aktuellen Angabe des Anbieters entsprechen; ändert der Anbieter eine solche Angabe, hat der Partner die betroffenen Inhalte innerhalb von sieben Kalendertagen nach Mitteilung anzupassen oder zu entfernen;
- Aussagen zu einer künftigen Umweltleistung ohne einen öffentlich zugänglichen, überprüfbaren Umsetzungsplan des Anbieters.
Der Partner beachtet, dass für umweltbezogene Werbung ab dem 27. September 2026 die durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43) eingeführten Regelungen gelten, die einen Teil der vorstehenden Aussagen ausdrücklich als unzulässig einstufen.
(4) Biozidbezogene Aussagen. Unzulässig sind Aussagen wie „antibakteriell", „antiviral", „keimtötend", „desinfizierend", „hygienisch rein", „tötet 99,9 % der Keime" oder sinngleiche Aussagen, soweit der Anbieter sie nicht produktbezogen in Textform freigegeben hat. Gibt der Anbieter eine solche Aussage frei, hat der Partner die vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vollständig, deutlich abgesetzt und gut lesbar im Werbemittel selbst wiederzugeben, insbesondere den Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." Ein Verweis über einen Link genügt nicht. In der Werbung für Biozidprodukte sind die Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", „ungiftig", „unschädlich", „natürlich", „umweltfreundlich", „tierfreundlich" sowie ähnliche Angaben ausnahmslos unzulässig.
(5) Gesundheitsbezogene Aussagen. Unzulässig sind Aussagen, die den Produkten eine Wirkung bei Krankheiten, Beschwerden, Allergien oder Hauterkrankungen zuschreiben, zur Vorbeugung solcher Zustände raten oder eine gesundheitliche Überlegenheit gegenüber anderen Produkten behaupten. Ebenfalls unzulässig sind Aussagen zur Schadstofffreiheit oder Ungefährlichkeit, etwa „frei von Schadstoffen", „giftfrei", „frei von Mikroplastik", soweit der Anbieter sie nicht produktbezogen in Textform freigegeben hat.
(6) Angstwerbung. Unzulässig ist Werbung, die Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken übertrieben, unbelegt oder in einer Weise darstellt, die geeignet ist, Furcht auszulösen oder Druck aufzubauen.
(7) Studien und Prüfergebnisse. Bezugnahmen auf Studien, Laborergebnisse, Prüfberichte oder Untersuchungen sind nur zulässig, wenn der Anbieter sie in Textform freigegeben hat und der Partner Quelle, Prüfstelle, Prüfgegenstand und Datum im Werbemittel angibt.
(8) Minderjährige. Werbung darf sich nicht gezielt an Kinder und Jugendliche richten. Unmittelbare Kaufaufforderungen an Kinder sowie Aufforderungen, Erwachsene zum Kauf zu veranlassen, sind unzulässig.
§ 10 Verbotene Werbemethoden – vergleichende und herabsetzende Werbung
(1) Vergleichende Werbung im Sinne des § 6 UWG ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht. Sie ist dem Partner nur unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 gestattet.
(2) Ein Vergleich ist nur zulässig, wenn er
- sich auf Waren oder Dienstleistungen für denselben Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,
- objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder auf den Preis bezogen ist,
- auf einer nachprüfbaren, im Werbemittel benannten Quelle mit Stichtag beruht und
- vom Anbieter vorab in Textform freigegeben wurde.
(3) Unzulässig ist insbesondere:
- die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern, ihren Waren, Dienstleistungen, Kennzeichen, Tätigkeiten oder ihrer persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse;
- die pauschale Abwertung ganzer Produktgattungen, Herstellergruppen, Vertriebswege oder Handelsformen, etwa durch generelle Aussagen über die Schädlichkeit, Minderwertigkeit oder Gefährlichkeit konkurrierender Produktarten;
- die Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen über einen Mitbewerber, die geeignet sind, dessen Betrieb oder Kredit zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind (§ 4 Nr. 2 UWG);
- ein Vergleich, der zu Verwechslungen zwischen dem Anbieter und einem Mitbewerber oder zwischen deren Kennzeichen oder Waren führen kann;
- die unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung des Rufs eines von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens;
- die Darstellung eines Produkts als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware;
- der Vergleich mit Preisen, Testergebnissen, Inhaltsstoffen oder Leistungsdaten Dritter ohne Beleg, ohne Stichtag oder auf veralteter Grundlage;
- die namentliche oder bildliche Nennung von Wettbewerbermarken, Produktverpackungen oder Preisschildern ohne vorherige Freigabe des Anbieters in Textform;
- die gezielte Behinderung von Mitbewerbern, insbesondere durch das Abfangen von Kunden unmittelbar vor Vertragsschluss.
(4) Unzulässig sind ferner herabsetzende, verächtlichmachende oder verunglimpfende Äußerungen über Kunden, Bevölkerungsgruppen, Behörden, Verbraucherverbände, Prüforganisationen, Medien und deren Vertreter im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte des Anbieters.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten unabhängig davon, ob der Mitbewerber ausdrücklich genannt wird oder sich seine Erkennbarkeit aus den Umständen ergibt, etwa durch Verpackungsformen, Farbgebung, Slogans oder unkenntlich gemachte Abbildungen.
§ 11 Verbotene Werbemethoden – E-Mail, Messenger und Telefon
(1) Werbung per E-Mail, Messenger-Dienst, SMS, Telefax oder Telefon ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor ausdrücklich eingewilligt hat (§ 7 UWG). Der Partner hat die Einwilligung nach dem Verfahren der bestätigten Anmeldung („Double Opt-in") einzuholen, zu protokollieren und auf Anforderung des Anbieters innerhalb von fünf Werktagen nachzuweisen.
(2) Unzulässig sind insbesondere:
- die Verwendung angekaufter, angemieteter, generierter oder aus öffentlichen Quellen zusammengetragener Adressbestände;
- das Verschleiern oder Verheimlichen der Identität des Absenders sowie das Verwenden von Absenderadressen, Signaturen oder Gestaltungen, die den Eindruck erwecken, die Nachricht stamme vom Anbieter;
- Werbenachrichten ohne jederzeitige, kostenfreie und einfache Abmeldemöglichkeit;
- das unaufgeforderte Anschreiben von Nutzern über Direktnachrichten, Kommentarfunktionen, Kontaktformulare oder Bewertungsportale;
- das Einstellen werblicher Beiträge in Foren, Gruppen, Kommentarspalten oder Bewertungsbereichen ohne Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks und ohne Zulässigkeit nach den Regeln des jeweiligen Angebots;
- automatisierte Anrufe, Anrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sowie das Unterdrücken der Rufnummer.
(3) Der Partner darf Kundendaten des Anbieters nicht erheben, speichern, nutzen oder anderweitig verwerten. Er darf insbesondere keine Kundenlisten aufbauen, die auf Bestellungen im Shop des Anbieters beruhen.
§ 12 Prüfung, Auskunft, Sperrung und Folgen von Verstößen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Werbemaßnahmen des Partners zu prüfen und einzelne Vermittlungen nachzuvollziehen.
(2) Der Partner hat dem Anbieter auf Anforderung innerhalb von fünf Werktagen in Textform Auskunft zu erteilen über die von ihm eingesetzten Werbekanäle, Domains, Profile, Konten, Anzeigentexte, Keywords, Verteiler und Werbemittel sowie entsprechende Nachweise vorzulegen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht kann der Anbieter vom Partner verlangen, die betroffenen Inhalte und Maßnahmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Aufforderung, zu entfernen oder zu ändern.
(4) Der Anbieter kann das Partnerkonto vorübergehend sperren und Auszahlungen zurückhalten, solange ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6 bis § 11 oder auf eine missbräuchliche Erzeugung von Provisionen besteht. Der Anbieter teilt dem Partner den Grund der Sperrung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist. Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird die Sperrung aufgehoben und die zurückgehaltene Auszahlung nachgeholt.
(5) Bei einem Verstoß entfällt der Provisionsanspruch für alle Vermittlungen, die auf der beanstandeten Maßnahme beruhen. Bereits ausgezahlte Provisionen aus diesen Vermittlungen kann der Anbieter zurückfordern und mit künftigen Ansprüchen verrechnen.
(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
(7) Nur gegenüber Unternehmern: Verstößt der Partner schuldhaft gegen § 6, § 7, § 8, § 9, § 10 oder § 11, hat er eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Mehrere Verstöße aus einer einheitlichen Werbemaßnahme gelten als ein Verstoß. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet und umgekehrt.
§ 13 Provision
(1) Der Partner erhält für jede ihm nach § 5 zugeordnete Bestellung im Online-Shop des Anbieters eine Provision nach Maßgabe der im Partnerkonto hinterlegten Provisionsstruktur.
(2) Bemessungsgrundlage ist der Nettowarenwert der Bestellung, das heißt der tatsächlich vom Kunden gezahlte Warenwert abzüglich Umsatzsteuer. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören Versand-, Verpackungs-, Zahlungs- und sonstige Gebühren, Steuern, Zölle, Trinkgelder, Spendenbeträge, Geschenkverpackungen, Gutscheinkäufe sowie eingelöste Gutschriften, Rabatte und Gutscheinwerte.
(3) Wird eine Bestellung rabattiert, ermäßigt sich die Provision entsprechend dem tatsächlich gezahlten Bestellwert. Dies gilt auch dann, wenn die Provisionsstruktur einen Pauschalbetrag je Neukunde oder je Bestellung vorsieht; der Anbieter nimmt die Anpassung in diesem Fall manuell vor.
(4) Ein Provisionsanspruch entsteht nicht für:
- Bestellungen, die nicht vollständig bezahlt wurden;
- Bestellungen, die widerrufen, storniert, zurückgesandt, ganz oder teilweise erstattet oder zurückgebucht wurden;
- Bestellungen, bei denen der Kunde das Zufriedenheitsversprechen des Anbieters in Anspruch genommen hat;
- Bestellungen nach § 8 Abs. 3 (Eigen- und Näheverkehr);
- Bestellungen, die auf einer nach § 6 bis § 11 unzulässigen Werbemaßnahme beruhen;
- Bestellungen über andere Vertriebskanäle des Anbieters, insbesondere über Online-Marktplätze;
- Testbestellungen und Bestellungen, die erkennbar nicht auf einem echten Kaufinteresse beruhen.
(5) Ob und in welchem Umfang Provisionen für Folgebestellungen eines Abonnements entstehen, ergibt sich aus der im Partnerkonto hinterlegten Provisionsstruktur.
(6) Der Anbieter prüft alle Provisionen innerhalb von 40 Tagen nach dem Bestelldatum. Diese Frist ergibt sich aus der 30-tägigen Frist des Zufriedenheitsversprechens des Anbieters zuzüglich zehn Tagen Bearbeitungszeit. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem Abschluss dieser Prüfung.
(7) Der Anbieter kann die Provisionsstruktur mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt die Änderung mindestens 14 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderung gilt nur für Vermittlungen, die nach ihrem Wirksamwerden erfolgen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Der Partner kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung nach § 18 beenden.
(8) Der Anbieter unterhält kein Netzwerk-, Downline- oder mehrstufiges Vergütungsprogramm. Für das Anwerben weiterer Partner und für Bestellungen, die von anderen Partnern vermittelt werden, entstehen keine Provisionen. Provisionen entstehen ausschließlich für Bestellungen, die dem Partner nach § 5 unmittelbar zugeordnet werden.
§ 14 Abrechnung, Auszahlung und Steuern
(1) Der Status der Provisionen wird im Partnerkonto im Bereich „Provisionen" ausgewiesen, ausgezahlte Provisionen im Bereich „Zahlungen".
(2) Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass der Partner vollständige und zutreffende Zahlungsdaten sowie die für die Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben im Partnerkonto hinterlegt hat.
(3) Die Auszahlung erfolgt, sobald der Saldo der entstandenen Provisionen den Mindestauszahlungsbetrag von 30 Euro erreicht hat. Der Anbieter veranlasst die Auszahlung nach Erreichen dieses Betrags ohne schuldhaftes Zögern. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, wird der Saldo fortgeschrieben, bis er erreicht ist. Bei Beendigung des Vertrages wird ein verbleibender Saldo unabhängig vom Mindestauszahlungsbetrag ausgezahlt, sofern er nicht nach § 12 Abs. 5 entfallen ist.
(4) Die Auszahlung erfolgt über den Zahlungsdienst PayPal oder als Einkaufsguthaben im Online-Shop des Anbieters. Der Partner wählt die Auszahlungsmethode bei der Registrierung. Gebühren des Zahlungsdienstleisters sowie Kosten, die auf unzutreffenden Angaben des Partners beruhen (etwa fehlgeschlagene Auszahlungen wegen einer falschen PayPal-Adresse), trägt der Partner.
(5) Unternehmer: Über die Provisionen rechnet der Anbieter im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG ab. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden und wird eigene Rechnungen über dieselbe Leistung nicht ausstellen. Der Partner hat anzugeben, ob er zum Ausweis von Umsatzsteuer verpflichtet ist oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, und hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Ist der Partner im Ausland ansässig, teilt er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
(6) Verbraucher: Provisionen werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer ausgezahlt. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
(7) Einwendungen gegen eine Abrechnung hat der Partner innerhalb von acht Wochen nach ihrer Bereitstellung im Partnerkonto in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt. Der Anbieter weist den Partner bei Bereitstellung der Abrechnung gesondert auf diese Folge hin; unterbleibt der Hinweis, tritt die Genehmigungswirkung nicht ein. Gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt.
(8) Wird eine Bestellung nach Auszahlung der Provision widerrufen, zurückgesandt, erstattet oder zurückgebucht, kann der Anbieter die darauf entfallende Provision zurückfordern und mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen.
(9) Der Partner kann gegen Ansprüche des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(10) Ansprüche aus diesem Vertrag kann der Partner nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 15 Freistellung und Haftung des Partners
(1) Der Partner stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen einer vom Partner zu vertretenden Verletzung dieser Bedingungen oder wegen einer vom Partner zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit seinen Werbemaßnahmen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
(2) Die Freistellung erstreckt sich auch auf Aufwendungen, die dem Anbieter durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Vertragsstrafen, Ordnungsgelder, Bußgelder oder behördliche Maßnahmen entstehen, soweit diese auf einem vom Partner zu vertretenden Verstoß beruhen.
(3) Der Anbieter wird den Partner über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ohne Zustimmung des Partners kein Anerkenntnis abgeben, es sei denn, die Rechtslage ist eindeutig oder eine Abstimmung ist wegen Fristablaufs oder Eilbedürftigkeit nicht möglich.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 16 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerprogramms, des Partnerkontos, des Online-Shops oder der Tracking-Systeme. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dritten und Ausfälle von Kommunikationsnetzen begründen keine Ansprüche des Partners.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Der Partner hat über alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihm im Rahmen der Teilnahme zugänglich werden, insbesondere über Provisionssätze, Sonderkonditionen, Umsatzdaten, Kundendaten, geplante Aktionen und Produkteinführungen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Partner ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht bekannt werden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
§ 18 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden. Der Partner kann die Beendigung auch durch eine Nachricht an hello@oceanwash.de erklären.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem Verstoß gegen § 6, § 7, § 8, § 9, § 10 oder § 11, bei falschen Angaben nach § 2, bei missbräuchlicher Erzeugung von Provisionen oder bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Rufs des Anbieters.
(4) Mit Beendigung des Vertrages werden das Partnerkonto deaktiviert sowie Partnerlinks und Gutscheincodes ungültig. § 4 Abs. 7 gilt.
(5) Für alle Bestellungen, die bis zur Beendigung des Vertrages eingegangen sind, führt der Anbieter die Prüfung nach § 13 Abs. 6 auch nach Beendigung durch; entstehende Provisionsansprüche werden nach § 14 abgerechnet und ausgezahlt. Für Bestellungen nach Beendigung des Vertrages entsteht kein Provisionsanspruch, auch wenn sie innerhalb eines noch laufenden Tracking-Zeitraums erfolgen.
(6) § 15 und § 17 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
§ 19 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, geänderte Rechtsprechung, geänderte technische Gegebenheiten oder an eine Änderung des Programmangebots erforderlich ist und der Partner dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt die geänderten Bedingungen mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei gesondert auf die Änderungen, auf die Frist und auf die Folge des Absatzes 3 hin.
(3) Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Partner, endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der Änderung. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben in beiden Fällen unberührt.
(4) Der Anbieter kann das Partnerprogramm jederzeit ganz oder teilweise einstellen. Er teilt dies mindestens 30 Kalendertage im Voraus in Textform mit. Bereits entstandene Provisionsansprüche werden abgerechnet und ausgezahlt.
§ 20 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Partners nach Maßgabe der Datenschutzerklärung für das OceanWash-Partnerprogramm, die im Partnerportal unter https://af.uppromote.com/OceanWash abrufbar ist und Bestandteil der vorvertraglichen Information ist.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Anbieter ist außerdem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen. Hat der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt Satz 1 nur, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 2 Satz 2 ZPO schriftlich geschlossen oder schriftlich bestätigt wurde; im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
(3) Erklärungen, für die diese Bedingungen die Textform vorsehen, können auch per E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse abgegeben werden. Der Partner hat sicherzustellen, dass die im Partnerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Fragen zum Partnerprogramm ist der Anbieter unter hello@oceanwash.de erreichbar.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Partner, die Verbraucher sind
Diese Belehrung gilt nur für Partner, die den Teilnahmevertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB schließen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Handelshaus Haverlah GmbHSalzgitterstr. 1a 38275 Haverlah Deutschland E-Mail: hello@oceanwash.de Telefon: +49 151 51753673
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Widerrufen Sie diesen Vertrag, endet Ihre Teilnahme am Partnerprogramm mit Zugang Ihrer Widerrufserklärung. Wir deaktivieren Ihr Partnerkonto und machen Ihre Partnerlinks und Gutscheincodes ungültig.
Provisionen für Bestellungen, die bis zum Zugang Ihrer Widerrufserklärung eingegangen sind, rechnen wir nach § 13 Abs. 6 und § 14 dieser Bedingungen ab und zahlen sie an Sie aus.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach dem Widerruf nur noch, soweit dies zur Abwicklung der Provisionsabrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung für das Partnerprogramm.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Handelshaus Haverlah GmbH, Salzgitterstr. 1a, 38275 Haverlah, Deutschland E-Mail: hello@oceanwash.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am OceanWash-Partnerprogramm.
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________ Name des/der Verbraucher(s): __________ Anschrift des/der Verbraucher(s): __________ E-Mail-Adresse des Partnerkontos: __________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________ Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.