Diese Anmeldung garantiert keine Aufnahme in unser Affiliate Programm. Wir behalten uns vor, die Auswahl der Partner selbst zu treffen und bewerten jede Anmeldung zum Programm individuell.
Falls eine Zusammenarbeit von beiden Seiten eingewilligt wird gilt folgendes:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Der Affiliate-Partner wird als Werbebotschafter für den Auftraggeber tätig.
(2) Der Affiliate-Partner wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung des Affiliate-Partners erforderlichen Informationen und Produkte zur Verfügung stellen.
§ 2 Leistungspflichten des Affiliate-Partners
(1) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich mindestens eines derfolgenden Leistungen (Werbemaßnahmen):
- Wöchentliche Instagram Stories
- Festes Story-Highlight
- Monatliche Instagram Beiträge
- Ausführlicher Blogbeitrag
(2) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, diese Werbemaßnahmen auf seiner Werbeplattform zu veröffentlichen.
(3) Der Affiliate-Partner ist verpflichtet, die Produkte des Affiliate-Partners bestmöglich zu verwenden und darzustellen und sich dabei an dem vom Auftraggeber erhaltenen Briefing zu orientieren.
(4) Der Affiliate-Partner ist verpflichtet, in sämtlichen Platzierungen auf seinem Werbekanal eine Verlinkung des Kanals „leaforganics_de“ des Auftraggebers inkl. eines Rabattcodes sichtbar zu platzieren.
(5) Eine vertragsgemäße Platzierung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: Der Firmenname muss inhaltlich passend, deutlich und hörbar für die Zuschauer ausgesprochen werden und/oder das jeweilige Produkt, das beworben wird, muss sichtbar im Bild zu sehen sein.
(6) In den Platzierungen muss intensiv auf die Produkte des Auftraggebers eingegangen werden. Beispielsweise können Preisvergleiche geführt, Qualitätsmerkmale hervorgehoben, Geschmackstests gemacht oder vergleichbar intensive Platzierungen vorgenommen werden. Ein genaues Briefing, auf welche Eigenschaften bzw. Werte besonders eingegangen werden sollen, wird dem Affiliate-Partner in einem weiteren Dokument zur Verfügung gestellt. Der Affiliate-Partner verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Vertrags, sich an das Briefing zu halten.
(7) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, die Veröffentlichungen so vorzunehmen, dass die größtmögliche Reichweite zu erwarten ist (basierend auf den allgemeinen Erfahrungswerten sowie auf den einschlägigen Analysetools der jeweiligen Plattform).
(8) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, die Veröffentlichungen nicht vorzeitig eigenmächtig zu löschen. Auf Anforderung durch den Auftraggeber ist der Affiliate-Partner jederzeit verpflichtet, bereits veröffentlichte Leistungen zu löschen. Der Auftraggeber muss hierfür keine Begründung angeben.
§ 3 Leistungen/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Werbematerial
(1) Zur Durchführung der Werbemaßnahmen stellt der Auftraggeber dem Affiliate-Partner ein monatliches Freikontingent auf Produkte aus seinem Online-Shop https://leafnutrition.de/ im vorab besprochenen Umfang zur Verfügung.
(2) Dem Affiliate-Partner ist bekannt, dass es für die Reputation des Auftraggebers von höchster Bedeutung ist, dass die Werbemaßnahmen dem Qualitätsstandard des Auftraggebers entsprechen. Die Veröffentlichung von Werbemaßnahmen, welche diesen Standard nicht einhalten, ist untersagt.
Insbesondere ist dem Affiliate-Partner untersagt, Werbemaßnahmen, ohne die Präsentation von Produkten zu veröffentlichen. Veröffentlichungen, die unter Missachtung dieser Vorgaben erfolgen, werden nicht vergütet. Zudem kann die Veröffentlichung unter Missachtung dieser Vorgaben den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigen.
(3) Sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, hat der Affiliate-Partner selbst zu tragen. Kostenübernahmen durch den Auftraggeber sind in Textform vorab zu vereinbaren.
§ 4 Vergütung und Fälligkeit
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Affiliate-Partner bei Erfüllung seiner Leistungspflichten gem. §2 eine im Vorfeld vereinbarte Umsatzbeteiligung zu zahlen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die monatliche Zahlungsvergütung solange zurückzubehalten, bis der Affiliate-Partner den Nachweis, der ihn treffenden Leistungspflichten vollständig erbracht hat.
(3) Nach Erhalt der Nachweise wird der Auftraggeber diese unverzüglich prüfen und dem Auftraggeber etwaige Beanstandungen mitteilen.
(4) Nach vollständiger Leistungserbringung erstellt der Affiliate-Partner eine ordnungsgemäße Rechnung und übersendet diese an den Auftraggeber. Die Rechnungserstellung erfolgt in der Regel monatlich, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung.
(4) Eine Auszahlung findet erst bei einer Rechnungshöhe von 50€ statt.
(5) Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Kosten abgegolten, die dem Affiliate-Partner bei der Vorbereitung und Ausführung der geschuldeten Leistungen entstehen.
§ 5 Kennzeichnung von Werbung
Der Affiliate-Partner ist verpflichtet, sämtliche von ihm veröffentlichten Beiträge mit dem Begriff „Werbung” oder „sponsored ” oder einer ähnlichen Formulierung zu kennzeichnen. Die entsprechende Kennzeichnung muss deutlich lesbar und gut erkennbar platziert werden.
§ 6 Markennutzung
Der Affiliate-Partner ist für die Dauer der Zusammenarbeit berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht), soweit dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine Einräumung des Nutzungsrechts an Dritte ist nur bei schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
§ 7 Exklusivität, Interessenkonflikt, Nutzung der Inhalte
(1) Dem Affiliate-Partner ist es untersagt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte für andere private oder geschäftliche Zwecke zu nutzen.
§ 8 Schädigende Inhalte
(1) Der Affiliate-Partner hat es zu unterlassen, im Rahmen der vertraglichen Werbemaßnahmen, Inhalte zu veröffentlichen, die eine negative Wirkung auf das Produkt oder den Auftraggeber haben könnten.
(2) Der Affiliate-Partner hat es insbesondere zu unterlassen, zur Teilnahme an unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Pyramidenspielen und vergleichbaren Aktionen aufzufordern sowie Viren, Fehlfunktionen, unlautere Werbung, Spam und dergleichen zu verbreiten.
(3) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich ferner, keine gewalttätigen, pornographischen und/oder sexuell anstößigen Bilder/Fotografien oder Grafiken zu verwenden, deren Nutzung oder Inhalt strafbar ist oder in anderer Weise gegen strafrechtliche Vorschriften und/oder ein allgemeines Anstandsgefühl verstößt.
In Zweifelsfällen ist der Affiliate-Partner verpflichtet, vorab die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
§ 9 Haftungsfreistellung
(1) Der Affiliate-Partner sorgt selbst für die ggf. erforderlichen (Urheber-) Rechte bzw. Genehmigungen an den von ihm verwendeten Bildern, Video- und Tonaufnahmen und stellt den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(2) Der Affiliate-Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm erbrachten Leistungen auch im Übrigen sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere sind Medien-, Wettbewerbs-, Jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen einzuhalten.
(3) Bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung (vgl. § 5) haftet ausschließlich der Affiliate-Partner.
(4) Der Affiliate-Partner garantiert, dass der von ihm produzierte Content den Richtlinien der jeweiligen Internetplattform entspricht und keine Rechte Dritter verletzt. Der Affiliate-Partner ist als Ersteller des Contents allein für die Einhaltung der Richtlinien und die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich. Der Affiliate-Partner stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die von dritter Seite gestellt werden sollten und ist zum Ersatz von hieraus entstehenden Schäden verpflichtet.
§ 10 Krankheit, Arbeitsverhinderung
(1) Sollte der Affiliate-Partner krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund die geschuldeten Leistungen nicht wie vereinbart erbringen können, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich hierüber sowie über die voraussichtliche Dauer der Verhinderung zu informieren.
(2) Der Affiliate-Partner hat den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, wann die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
(3) Nach Wegfall der Verhinderung ist der Affiliate-Partner verpflichtet, die geschuldeten Leistungen unverzüglich nachzuholen. Sofern die Leistungen im Abrechnungszeitraum nicht nachgeholt werden können, erfolgt keine Vergütung bzw. wird die Vergütung entsprechend gekürzt.
§ 11 Verschwiegenheit
(1) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über den Inhalt dieses Vertrages während und nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Der Auftraggeber wird den Affiliate-Partner von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Offenlegung der jeweiligen Information verpflichtet ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzt alle etwaig bestehenden Abreden. Inhalte aus Vorbesprechungen werden nur dann verbindlich, wenn Sie Inhalt dieses Vertrags sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Affiliate-Partners werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Sie gelten nur dann als anerkannt, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich zugestimmt hat.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Leistungserweiterungen einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(3) Diese Vereinbarung gilt auch für etwaige Rechtsnachfolger der Parteien. Die jeweils andere Partei wird in diesen Fällen über eine Rechtsnachfolge informiert werden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(5) Der Affiliate-Partner kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte abtreten.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Es findet deutsches Recht Anwendung.