Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von www.madena.de
Stand: 29.04.22
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die
Teilnahme am Partnerprogramm der MADENA GmbH & Co. KG, Stöckheimer
Weg 1, 50829
Köln (im Folgenden “MADENA“). Geschäftsbedingungen des Teilnehmers
finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen MADENA
und dem Teilnehmer zumindest in Textform ausdrücklich vereinbart.
2. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
2.1. MADENA bietet Teilnehmern an dem
Partnerprogramm von MADENA (im Folgenden „Partnerprogramm“) die
Möglichkeit, mit der Veröffentlichung von Werbemitteln und/oder der
Übermittlung von generierten Leads oder Sales an MADENA Einnahmen zu
erzielen.
2.2. „Affiliatevertrag“ im Sinne
dieser Teilnahmebedingungen ist die Vereinbarung zwischen MADENA und dem
Teilnehmer über die Teilnahme an dem Partnerprogramm.
2.3. „Teilnehmerkonto“ im Sinne
dieser Teilnahmebedingungen ist der dem Teilnehmer gewährte, durch eine
individuelle Benutzerkennung und ein Passwort (im Folgenden
„Zugangsdaten“) geschützte Zugang zum Administrationsbereich und zu den
damit verbundenen Funktionen der Website von MADENA.
2.4. „Sale“ oder „Abschluss“ im Sinne
dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von
personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten
einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen
Personenvereinigung, die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben der
Abschlussstrecke eingegeben hat, zusammen mit einer auf den Abschluss
eines Kaufvertrages gerichteten, ausdrücklichen Erklärung dieser Person
bzw. Personenvereinigung.
2.5. „Transaktion“ im Sinne dieser
Teilnahmebedingungen ist ein Sale, für dessen Übermittlung an MADENA
oder an einen von MADENA benannten Dritten bei Einhaltung der hierfür
jeweils geltenden Bedingungen gemäß den Vergütungsbedingungen von MADENA
eine Vergütung an den Teilnehmer gezahlt wird.
2.6. „Genehmigte Werbemittel“ im
Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind von MADENA für den Teilnehmer
bereitgestellte Werbemittel oder von MADENA genehmigte Werbemittel des
Teilnehmers, mit denen für Angebote von MADENA geworben wird oder die
sonst der Generierung Sales für MADENA dienen.
2.7. „Werbeflächen“ im Sinne dieser
Teilnahmebedingungen sind Bereiche auf genehmigten Websites, in die
genehmigte Werbemittel eingebunden sind.
2.8. „Genehmigte Website “ im Sinne
dieser Teilnahmebedingungen ist eine Website, die der Teilnehmer
gegenüber MADENA unter Nennung der zu ihrer Adressierung verwendeten
Internetdomain(s) bekannt gegeben hat und die von MADENA für die
Einbindung genehmigter Werbemittel freigegeben worden ist, oder ein von
dem Teilnehmer betriebener, MADENA bekannt gegebener und von MADENA für
die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebener Social Media Kanal
(z. B. Facebook-Seite des Teilnehmers).
2.9. „siteKey “ im Sinne dieser
Teilnahmebedingungen ist eine für genehmigte Website einmalige, von
MADENA zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die MADENA u. a. die
Identifizierung des Teilnehmers und der diesem zugeordneten genehmigten
Websites und damit die Zuordnung von Transaktionen und Umsätzen
ermöglicht.
2.10. „Partner-ID“ im Sinne dieser
Teilnahmebedingungen ist eine für jedes Teilnehmerkonto einmalige, dem
Teilnehmerkonto von MADENA zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die der
Identifizierung des Teilnehmerkontos und damit des Teilnehmers dient.
3. Registrierung, Vertragsschluss
3.1. Die Teilnahme an dem
Partnerprogramm ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt
geschäftsfähigen natürlichen Personen nicht gestattet.
3.2. Die Teilnahme an dem
Partnerprogramm setzt die Registrierung des Teilnehmers bei MADENA und
den Abschluss eines Affiliatevertrages voraus.
3.3. Die Registrierung erfolgt online
über ein Anmeldeformular auf der Website von MADENA. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß
und vollständig anzugeben. Mit der Absendung des ausgefüllten
Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Affiliatevertrages mit MADENA ab. Akzeptiert MADENA die
Registrierung des Teilnehmers, übermittelt MADENA dem Teilnehmer eine
entsprechende Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Mit Zugang der
Bestätigung kommt der Affiliatevertrag zwischen MADENA und dem
Teilnehmer zustande. MADENA behält sich vor, die Annahme des
Vertragsangebotes des Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen
bzw. nicht anzunehmen.
3.4. Abweichend von Ziffer 3.3 kann
der Teilnehmer seinen Teilnahmewunsch auch auf andere Weise an MADENA
übermitteln. In einem solchen Fall wird MADENA dem Teilnehmer
Zugangsdaten zum passwortgeschützten Teilnehmerbereich der Website von
MADENA übermitteln. Die Übermittlung der Daten stellt ein verbindliches
Angebot von MADENA zum Abschluss eines Affiliatevertrages mit dem
Teilnehmer dar. Loggt sich der Teilnehmer unter Verwendung der
übermittelten Zugangsdaten erstmals im Teilnehmerbereich auf der Website
von MADENA ein oder wird ein Sale generiert, der der dem Teilnehmer
zugeordneten Partner-ID zuzuordnen ist, nimmt er damit das
Vertragsangebot von MADENA an und der Affiliatevertrag kommt zustande.
4. Teilnehmerkonto, Partner-ID
4.1. Mit erfolgreicher Registrierung
des Teilnehmers und Abschluss eines Affiliatevertrages wird ein
Teilnehmerkonto für den Teilnehmer angelegt. Das Teilnehmerkonto darf
nur durch den Teilnehmer, für den es angelegt wurde, genutzt werden.
Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von MADENA gestattet.
4.2. Jeder Teilnehmer darf sich nur
einmal bei MADENA für die Teilnahme an dem Partnerprogramm registrieren.
Darüber hinaus darf jeder Teilnehmer nur über ein Teilnahmekonto
verfügen. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung
eines weiteren Teilnehmerkontos bedürfen der schriftlichen Zustimmung
von MADENA. Die Bestätigung einer weiteren Registrierung des Teilnehmers
durch MADENA stellt keine Zustimmung zur Einrichtung eines weiteren
Teilnehmerkontos dar. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung
oder Nutzung mehrerer Teilnehmerkonten durch den Teilnehmer ohne
Zustimmung von MADENA berechtigt MADENA zur außerordentlichen Kündigung
des Affiliatevertrages.
4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte
Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Teilnehmer die Zugangsdaten
abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass
seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies MADENA
umgehend mitzuteilen.
4.4. Im Falle einer Änderung der bei
der Registrierung erhobenen oder sonst im Teilnehmerkonto hinterlegten
Daten hat der Teilnehmer die Angaben in seinem Teilnehmerkonto
unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist –
MADENA unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
4.5. Mit Einrichtung des Teilnehmerkontos weist MADENA dem Teilnehmer eine individuelle Partner-ID zu.
5. Bereitgestellte Werbemittel
5.1. MADENA stellt dem Teilnehmer
über das Teilnehmerkonto Werbemittel, z. B. Textlinks, Werbebanner,
Formulare oder – im Einzelfall – E-Mail-Templates , nebst zugehörigen,
individuellen Werbemittelcodes zur Verfügung. Eine Nutzung der
Werbemittel darf nur unter Verwendung der von MADENA hierzu
bereitgestellten Werbemittelcodes erfolgen, da anderenfalls eine
Zuordnung von über das betreffende Werbemittel erzielten Transaktionen
oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht möglich ist.
5.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
ausschließlich Werbemittel in eigene Websites einzubinden oder sonst zu
verwenden, die MADENA für den Veröffentlichungszeitpunkt aktuell
vorhält. Er ist verpflichtet, Aufforderungen von MADENA zur Entfernung
bestimmter Werbemittel, insbesondere von nicht mehr aktuellen
Werbemitteln, unverzüglich Folge zu leisten und die betreffenden
Werbemittel nicht mehr zu verwenden.
5.3. MADENA räumt dem Teilnehmer die
für die bestimmungsgemäße Einbindung und öffentliche Zugänglichmachung
der bereitgestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte an den
betreffenden Werbemitteln ein, soweit die Nutzung der Werbemittel im
Einklang mit den Bestimmungen des Affiliatevertrages einschließlich
dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.
5.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
Vorgaben von MADENA zum Inhalt von Anbieterkennzeichnungen zu beachten
und zu deren Gestaltung die hierzu ggf. von MADENA bereitgestellten
Mittel zu verwenden oder den sich aus den von MADENA ggf.
bereitgestellten Mitteln ergebenden Inhalt in die eigenen
Anbieterkennzeichnungen zu übernehmen.
6. Eigene Werbemittel des Teilnehmers
6.1. Die Verwendung eigener
Werbemittel des Teilnehmers statt der von MADENA bereitgestellten
Werbemittel zur Bewerbung von Angeboten von MADENA bzw. zur Generierung
von Transaktionen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von MADENA
gestattet. Eine entsprechende Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Textform. Über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eigener
Werbemittel entscheidet MADENA auf Antrag des Teilnehmers nach freiem
Ermessen.
6.2. Die Übermittlung von Leads durch
den Teilnehmer an MADENA erfolgt auch bei der Verwendung eigener
Werbemittel des Teilnehmers über von MADENA bereitgestellte
Schnittstellen. Der Teilnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, mit jedem
Lead auch seinen siteKey an MADENA zu übermitteln, da anderenfalls eine
Zuordnung von Transaktionen oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht
möglich ist. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, stets auch
die korrekte Kennung der Website , auf der der Lead generiert wurde, an
MADENA zu übermitteln.
6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
MADENA auf erstes Anfordern unverzüglich Einsicht in die technische
Beschaffenheit der im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von ihm
verwendeten Werbemittel zu gewähren.
6.4. Der Teilnehmer garantiert, dass
von ihm verwendete eigene Werbemittel und deren Einsatz nicht gegen
geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt
insbesondere sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen des geltenden
Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Urheberrechts und verwandter
Leistungsschutzrechte sowie des Datenschutzrechts beachtet werden.
6.5. Der Teilnehmer garantiert, dass
er beim Einsatz von eigenen Werbemitteln all diejenigen rechtlich
notwendigen bzw. zweckmäßigen Erklärungen mitteilt oder abgibt bzw.
einholt, die MADENA auch für von MADENA bereitgestellte Werbemittel zur
Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere telemedienrechtlich
erforderliche oder gebotene Anbieterkennzeichnungen,
Datenschutzerklärungen und Einwilligungserklärungen der Nutzer.
6.6. Der Teilnehmer räumt MADENA an
selbst geschaffenen Werbemitteln alle Nutzungsrechte hinsichtlich aller
Rechte des geistigen Eigentums und sonstigen immateriellen Rechten,
insbesondere an gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten sowie Persönlichkeitsrechten, ein, die MADENA
für eine bestimmungsgemäße Nutzung der Werbemittel benötigt. Die
eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.
7. Verwendung von Werbemitteln, Gestaltung von Werbeflächen
7.1. Genehmigte Werbemittel dürfen
ausschließlich auf Werbeflächen eingebunden werden, die zu Websites
gehören, die unter Nennung der jeweils zu ihrer Adressierung verwendeten
Internetdomain(s) gegenüber MADENA bekannt gegeben und durch MADENA
bestätigt worden sind. Darüber hinaus ist die Einbindung in einen von
dem Teilnehmer betriebenen, MADENA bekannt gegebenen und von MADENA für
die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebenen Social Media Kanal
(z. B. Facebook-Seite des Teilnehmers) gestattet, soweit die
Veröffentlichung des Werbemittels im Einklang mit den
Nutzungsbedingungen des betreffenden sozialen Netzwerkes steht. Der
Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, genehmigte Werbemittel
außerhalb genehmigter Websites zu veröffentlichen.
7.2. Auf einer Website darf der
Teilnehmer nur die speziell für diese, anhand der verwendeten
Internetdomain identifizierten Website zur Verfügung gestellten,
genehmigten Werbemittel einsetzen. Eine Nutzung entsprechender
Werbemittel auf anderen Websites ist nicht gestattet.
7.3. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, genehmigte Werbemittel auf Internetseiten zu platzieren,
– die gewaltverherrlichende,
pornographische, jugendgefährdende, diskriminierende, beleidigende,
verleumderische oder strafbare Inhalte aufweisen oder die auf
Internetseiten mit solchen Inhalten verweisen,
– auf denen die Teilnahme an Glücksspiel angeboten oder für Glücksspiel geworben wird,
– die Inhalte aufweisen, die Rechte
Dritter, z.B. Urheber- oder Leistungsschutzrechte, gewerbliche
Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
– die sonst gegen gesetzliche Bestimmungen, z. B. gegen das Wettbewerbsrecht, verstoßen,
– deren Inhalt den Ruf oder die
Wertschätzung des Geschäftsbetriebs von MADENA beeinträchtigt oder die
so gestaltet sind, dass eine Verwechslungsgefahr mit Internetseiten von
MADENA entsteht,
– die Viren, Dialer-, Ad- oder
Spyware oder andere Programme mit den Seitenbesucher bzw. seine Systeme
beeinträchtigenden Funktionen enthalten.
7.4. Der Teilnehmer garantiert, dass
die Internetseiten mit Werbeflächen entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung gekennzeichnet sind. Er stellt
darüber hinaus sicher, dass Werbeflächen stets als Werbung erkennbar und
– soweit hierfür erforderlich – als Anzeige bzw. Werbung gekennzeichnet
sind.
7.5. Der Teilnehmer garantiert, dass
URLs, Textlinks und Linkbeschreibungen, die auf Internetseiten von
MADENA verweisen, so gestaltet sind, dass sie für Besucher der vom
Teilnehmer betriebenen Domain hinreichend als Weiterleitung auf die
Internetseiten von MADENA erkennbar sind. Der Teilnehmer unterlässt jede
Form automatischer und irreführender Weiterleitungen auf die
Internetseiten von MADENA.
7.6. Dem Teilnehmer ist es untersagt,
genehmigte Werbemittel auf Internetseiten einzubinden, deren
Internetadresse (einschließlich Subdomains) Marken-, Kennzeichen- oder
Namensrechte Dritter verletzt oder die gegen wettbewerbsrechtliche
Bestimmungen verstößt.
7.7. Der Teilnehmer stellt sicher,
dass sich aus sonstigen Inhalten der Internetseite, in die ein
genehmigtes Werbemittel eingebunden ist, (z. B. Seitenüberschriften,
Texten) keine Irreführung betreffend die durch das Werbemittel
beworbenen Angebote von MADENA hervorgerufen wird.
7.8. Dem Teilnehmer ist es untersagt,
durch den Einsatz von Software oder anderen Techniken auf die
Internetnutzungsgeräte (Computer, Telefone usw.) der Seitenbesucher
dergestalt Einfluss zu nehmen, dass die Internetnavigation der
Seitenbesucher zur Werbefläche des Teilnehmers und/oder zu
Internetseiten von MADENA nicht mehr in jedem Einzelfall bewusst und
freiwillig abläuft (Browserhijacking, usw.).
7.9. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, jede Veröffentlichung genehmigter Werbemittel in Medien, für die
das jeweilige Werbemittel nicht ausdrücklich bestimmt ist, zu
unterlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ist
es dem Teilnehmer nicht gestattet, Werbemittel von MADENA in Werbung
einzubinden, die direkt an den Werbeadressaten versandt wird (z. B.
E-Mail, MMS).
8. Bewerbung von Werbefläche
Betreibt der Teilnehmer Maßnahmen zur
Bewerbung einer genehmigten Website, so beachtet er alle anwendbaren
Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb, des Markenrechtsgesetzes sowie ggf. anwendbare
Branchenregeln (zum Beispiel Vorschriften des Deutschen Werberats).
9. Bestimmungen zur Vermeidung von Verwechslungen mit MADENA
9.1. Dem Teilnehmer ist es –
insbesondere im Rahmen von Search Engine Advertisement (SEA/SEM),
Display-Marketing oder Real-Time-Bidding – untersagt,
- a) Keyword-Phrasen zu buchen, die
den Begriff “MADENA” enthalten oder sein Targeting so einzustellen, dass
er gezielt Nutzer anspricht, die zum Brand “MADENA” navigieren möchten
(z. B. durch gezielte Retargeting-Maßnahmen, durch entsprechende Filter
auf Social Media Plattformen, etc.).
- b) den Begriff “MADENA” in
Anzeigentexten oder -grafiken zu benutzen oder auf andere Weise den
Eindruck zu erwecken, es handele sich hierbei um eine Anzeige von MADENA
(z. B. durch Einblenden von Domains oder Subdomains, die mit der Domain
MADENA verwechselt werden könnten, durch Formulierung in
Anzeigentexten, durch die Verwendung von sogenannten „Vertipper-Domains“
etc.).
- c) Landingpages oder Ziel-URLs auf der Domain MADENA zu nutzen.
Ausnahmen von den unter a), b) und c) genannten Regelungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
9.2. Der Teilnehmer wird eigene
Landingpages für Nutzer klar erkennbar gegenüber MADENA abgrenzen, so
dass jede Irreführung der Nutzer über die Herkunft bzw. den Anbieter der
jeweiligen Landingpage ausgeschlossen ist.
9.3. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, die Google Double-Serving-Richtlinien (mehrfache
Anzeigenschaltung) und vergleichbare Richtlinien anderer Anbieter
einzuhalten. Stellt Google oder ein anderer Anbieter durch die
Auslieferung von Werbeanzeigen von MADENA und des Teilnehmers ein
Double-Serving fest, wird der Teilnehmer seine SEM-Maßnahmen innerhalb
von 4 Stunden beenden, ohne dass es dazu einer gesonderten Aufforderung
durch MADENA bedarf.
10. Qualität der Kundenanfragen und Abschlüsse
10.1. Der Teilnehmer erbringt seine
Leistungen im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von MADENA im
nachhaltigen Bemühen um eine hohe Qualität der an MADENA übermittelten
Transaktionen . Insbesondere beachtet er die nachfolgend in Ziffer 10.2
und 10.3 dargestellten Grundsätze.
10.2. Der Teilnehmer übermittelt nur
Leads, die von tatsächlichen Interessenten eigenhändig unter Benutzung
der jeweiligen Werbemittel übermittelt worden sind. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, es zu unterlassen, durch eine eigene Verwendung der
Werbemittel selbst Leads zu generieren oder durch beauftragte Dritte (z.
B. Callcenter) generieren zu lassen.
10.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen,
- a) Leads in Verbindung mit der Veranstaltung von Gewinnspielen oder der Abgabe von Rabattversprechen zu generieren,
- b) Leads zu generieren, wenn dabei
dem betreffenden Interessenten die Zahlung einer Vergütung, z. B. eines
Teils der von dem Teilnehmer verdienten Vergütung, oder ein anderer
wirtschaftlicher Vorteil versprochen wird oder eine solche Zahlung
geleistet oder ein solcher Vorteil gewährt wird.
11. Folgen von Pflichtverletzungen
11.1. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, MADENA von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen
MADENA geltend machen und die auf einer schuldhaften Verletzung des
Affiliatevertrags durch den Teilnehmer, auf einer Verletzung von durch
den Teilnehmer übernommenen Garantien oder auf einer behaupteten
Verletzung von Rechten Dritter durch den Teilnehmer beruhen. Der
Teilnehmer verpflichtet sich MADENA von sämtlichen Kosten,
einschließlich Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen,
die MADENA zur Abwehr entsprechender Ansprüche entstehen, soweit diese
Kosten auf Maßnahmen beruhen, die MADENA zur Zeit der Vornahme für
zweckmäßig halten durfte, oder die MADENA sonst aufgrund der
Geltendmachung entsprechender Ansprüche aufwenden muss.
11.2. Der Teilnehmer wird MADENA in
den Fällen gemäß Ziffer 11.1 bei der Verteidigung gegen die Ansprüche
Dritter durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und die Übermittlung
aller erforderlichen Informationen unterstützen.
11.3. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs für
jeden einzelnen Fall eines schuldhaften Verstoßes des Teilnehmers gegen
eine der in den Ziffern 10.2 und 10.3 genannten Verpflichtungen an
MADENA eine der Höhe nach von MADENA nach billigem Ermessen
festzusetzende, angemessene, im Streitfall von der zuständigen
Gerichtsbarkeit zu überprüfende Vertragsstrafe, jedoch mindestens in
Höhe von 1.000,00 €, zu zahlen.
11.4. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von
MADENA gegen den Teilnehmer bleiben von den vorgenannten Bestimmungen
unberührt. Etwaig gezahlte Vertragsstrafen werden jedoch auf
Schadensersatzansprüche von MADENA aufgrund derselben
Verletzungshandlung angerechnet.
12. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
12.1. Der Teilnehmer hat für jede
übermittelte Transaktion, für die eine Vergütung vorgesehen ist, einen
Anspruch auf Zahlung einer Vergütung, wenn die Transaktion von MADENA
nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen diese Vertrags
zurückgewiesen wurde oder storniert worden ist. Die Höhe der jeweiligen
Vergütung ergibt sich aus der vereinbarten Fassung des
Provisionsverzeichnisses bzw. der mit dem Teilnehmer getroffenen
Vergütungsvereinbarung und ist in dessen Teilnehmerkonto einsehbar.
12.2. MADENA kann jede von dem
Teilnehmer übermittelte Transaktion nach freiem Ermessen in einem
Zeitraum von fünf Werktagen zurückweisen. Die Frist beginnt mit dem
Werktag, der auf den Tag der Datenübermittlung folgt. Fristgemäß
zurückgewiesene Transaktionen werden nicht vergütet. MADENA wird
jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Transaktionen zurückweisen, die
offenkundige inhaltliche Mängel aufweisen oder die bereits zuvor
inhaltsgleich von einem Dritten an MADENA übermittelt worden sind.
12.3. Im Übrigen gelten für die
Zurückweisung oder Stornierung von Transaktionen die besonderen
Bedingungen gemäß den Ziffern 13 bis 16.
12.4. Die vom Teilnehmer vermittelten
Transaktionen werden während der Vertragslaufzeit laufend erfasst und
in monatlichen Abständen rückwirkend abgerechnet (Bspw. erfolgt die
Auszahlung der Provisionen für Mai im Juni etc.) . Die Abrechnung wird
dem Teilnehmer im Administrationsbereich seines Teilnehmerkontos zur
Verfügung gestellt. Weist eine Abrechnung ein Guthaben von mindestens 25
EUR zugunsten des Teilnehmers aus, wird es an den Teilnehmer per PayPal
Transaktion an das im Teilnehmerkonto hinterlegte PayPal Profil
ausgezahlt. Bei der Beendigung des Affiliatevertrages wird das dann ggf.
bestehende Guthaben unabhängig von einem Mindestbetrag an den
Teilnehmer ausgezahlt. Weist eine Abrechnung ein Soll aus, ist der
Teilnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich durch Zahlung an MADENA
auszugleichen.
12.5. Die Auszahlung einer Vergütung
stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, dass der Vergütung eine
vertragsgemäße, vergütungspflichtige Leistung des Teilnehmers gemäß den
Bedingungen des Affiliatevertrages zu Grunde liegt.
13. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Sales
13.1. Besteht eine Transaktion aus
einem Sale, kann MADENA den Sale innerhalb einer Frist von 30 Werktagen
stornieren, wenn der entsprechende Vertrag nicht zustande kommt oder
widerrufen wird.
13.2. Im Falle einer fristgerechten
Stornierung des Sales wird dem Teilnehmer der gutgeschriebene Betrag
nachträglich wieder belastet.
14. Laufzeit, Beendigung des Vertrages
14.1. Der Affiliatevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
14.2. Der Teilnehmer kann den
Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die
Kündigung tritt mit dem Kalendertag in Kraft, der auf den Zugang der
Kündigungserklärung bei MADENA folgt.
14.3. MADENA kann den Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen kündigen.
14.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.5. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
14.6. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, mit Beendigung des Affiliatevertrages die Werbung für
Angebote von MADENA einzustellen und alle genehmigten Werbemittel von
seinen Internetseiten zu entfernen.
15. Haftung
15.1. MADENA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Teilnehmers,
- a) die von MADENA oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- b) die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
- c) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 18.2) beruhen,
- d) die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
- e) für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Im Falle einer lediglich leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer
18.2) ist die Haftung von MADENA jedoch beschränkt auf solche Schäden,
mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten
Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese
Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der
Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des
Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.
15.2. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und deren
Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks
gefährden würde.
15.3. Im Übrigen ist die Haftung von
MADENA und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom
Rechtsgrund ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Ist der Teilnehmer Kaufmann,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Affiliatevertrag ergebenden Ansprüche Köln. MADENA bleibt es darüber
hinaus unbenommen, den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu
verklagen.
16.2. Auf den Affiliatevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
16.3. MADENA behält sich vor, diese
Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die
geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer per E-Mail spätestens eine
Woche vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Teilnehmer
der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von einer Woche nach dem
Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten AGB als
vereinbart. MADENA verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf
die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das
Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des
Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.