I. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Kooperation zwischen OVRCME und dem Kooperationspartner zur Förderung und positiven Darstellung der Marke OVRCME Athletics auf sozialen Medien sowie durch direkte Absatzförderung über Affiliate-Marketing. Der
Kooperationspartner verpflichtet sich, OVRCME-Produkte in seinen öffentlichen Auftritten zu präsentieren und gemäß den nachstehenden Bestimmungen für die Marke einzutreten.
II. Darstellung auf Social Media
1. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, Inhalte in Form von Beiträgen, Reels und Stories auf Instagram (oder anderen vereinbarten Plattformen) zu veröffentlichen, die OVRCME-Produkte positiv darstellen.
2. Beiträge (Posts/Reels) müssen mindestens für die Dauer des Vertrags auf der Plattform verfügbar bleiben; Stories für mindestens 24 Stunden.
3. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, sich in seiner Instagram-Biografie als Kooperationspartner von OVRCME zu bezeichnen und das offizielle Profil zu verlinken.
4. Werbung für konkurrierende Bekleidungsfirmen ist während der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von OVRCME untersagt.
5. Tier-1 und Tier-2 Athleten verpflichten sich, auf Beiträge von OVRCME sowie auf Beiträge anderer offizieller Kooperationspartner innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung durch mindestens eine Interaktion (Like, Kommentar oder Teilen) zu reagieren.
III. Gegenleistung
1. Der Kooperationspartner erhält Rabattcodes und Provisionen gemäß dem gewählten Kooperationsmodell (Tier 1–3).
2. Die Provisionen werden über das OVRCME-Affiliate-System erfasst und monatlich abgerechnet. Eine Anmeldung bei UpPromote ist daher unabdingbar.
3. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung oder über PayPal monatsweise.
4. OVRCME stellt sicher, dass der Kooperationspartner Zugang zum Affiliate-Tracking erhält.
IV. Verantwortlichkeiten
1. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, Beiträge und Stories als „Werbung“ zu kennzeichnen.
2. OVRCME übernimmt keine Verantwortung fü r rechtliche Verstö ße bei der Kennzeichnung.
3. Der Kooperationspartner beachtet geltende Urheberrechte. Bei Missachtung behält sich OVRCME rechtliche Schritte vor.
4. Der Kooperationspartner räumt OVRCME ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen im Rahmen dieser Kooperation erstellten Inhalten ein.
5. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung in Social Media Ads (Meta,
TikTok, YouTube), Website, Print, Lookbooks und Online-Shops.
6. Der Kooperationspartner bleibt Urheber der Inhalte, OVRCME verpflichtet sich aber, die Inhalte nicht ohne Bezug zur Marke oder in herabwürdigendem Zusammenhang zu verwenden.
7. Der Kooperationspartner sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte). Er stellt OVRCME von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Rechte durch vom Kooperationspartner erstellte Inhalte entstehen. Dies umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
V. Dauer der Vereinbarung
Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt 12 Monate ab Unterzeichnung. Innerhalb der ersten 3 Monate gilt eine Probezeit. In dieser Zeit müssen mindestens 2 Verkäufe erfolgen. Geschieht dies nicht, erfolgt automatisch ein Abstieg in das nächstniedrigere Tier. Sollte auch nach 6 Monaten keine Verbesserung eintreten, ist OVRCME berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
VI. Kontroll- und Berichtspflichten
1. OVRCME behält sich vor, die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag regelmäßig zu überprüfen.
2. Hierzu findet mindestens einmal im Monat ein Kontrolltermin statt, bei dem die gelieferten Inhalte, Umsätze und Social Media Aktivitäten überprüfft werden.
3. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, OVRCME jederzeit auf Anfrage Zugang zu relevanten Statistiken, Content-Materialien und Insights zu gewähren.
4. Sollten Pflichten nicht erfüllt sein, kann OVRCME eine Nachbesserung innerhalb von 14 Tagen verlangen.
VII. Vertragsstrafen
1. Bei Nichterfüllung oder Schlechterfü llung der Verpflichtungen kann OVRCME Provisionen zurückhalten oder letztlich sogar den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann OVRCME Schadensersatz geltend machen.
3. Bei Vertragsbruch durch OVRCME hat der Kooperationspartner das Recht zur fristlosen Kündigung.
VIII. Werbebudget und Contentpflichten
1. Tier-1 Athleten erhalten von OVRCME ein Werbebudget von bis zu 100 € pro Monat, das ausschließlich durch OVRCME für die Schaltung und Verwaltung von Werbeanzeigen (z. B.
Meta, TikTok, YouTube) verwendet wird. Die Gewährung des Werbebudgets ist an die rechtzeitige und vollständige Lieferung der vereinbarten Creatives gekoppelt. OVRCME ist berechtigt, das Werbebudget auszusetzen oder zu kürzzen, sofern die Creatives nicht bis zum 14. Kalendertag des Monats geliefert werden oder qualitativ nicht zur Verwendung geeignet sind.
2. Jeder Tier-1 Athlet verpflichtet sich, OVRCME monatlich 3 (in Worten: drei) Video- Creatives (9:16-Format, geeignet für Reels/TikToks, Länge 15–30 Sekunden) und
mindestens 1 (in Worten: ein) Testimonial-Video pro Quartal (Face-Cam-Style, 15–20 Sekunden, persönliche Empfehlung des Athleten) bereitzustellen. Sollte der Athlet bereits bei seinen Creatives Face-Cam Videos und Empfehlungen etc. bereitstellen, so enfällt das
zusätzliche Testimonial-Video pro Quartal.
3. Die Rohdaten (ohne Filter, ohne urheberrechtlich geschü tzte Musik) sind jeweils bis zum 14. Kalendertag des Monats in den von OVRCME bereitgestellten Upload-Ordner (https://
drive.google.com/drive/folders/1nwbevtzeQV4DaCvTdSNT28va-9ANtkWh?usp=sharing)
hochzuladen.
IX. KooperaConsmodelle (Tiersystem)
☐ Tier 1
–
Brand Faces / Athleten
-
15 % Provision auf generierten Umsatz
Auswahl an kostenlosen Produkten bei neuen Releases
Sichtbarkeit: Brand-Content, Co-Shootings, Website-Prä senz, Co-Autoren-Beiträ ge
50 % Rabattcode für persönliche Bestellungen
Mindestanforderung: durchschnittlich 3 Verkäufe/Monat (36 p.a.)
Contentpflichten siehe VIII.
Teilnahme an 1 Performance-Call pro Quartal
Exklusivitä t im Bereich Street-/Athleisurewear
☐ Tier 2
–
Active Affiliates
-
10 % Provision auf generierten Umsatz
40 % Rabattcode fü r persö nliche Bestellungen
Mö glichkeit zum Aufstieg in Tier 1 bei starker Performance
Mindestanforderung: durchschnittlich 1 Verkauf/Monat (12 p.a.)
Verpflichtung: 1 Post 2 Stories pro Monat
Teilnahme an mind. 1 Kampagne/Event pro Jahr
☐ Tier 3
–
Community Affiliates
-
10 % Provision auf generierten Umsatz
20 % Rabattcode fü r persönliche Bestellungen
Mindestanforderung: mindestens 1 Verkauf/Quartal (4 p.a.)
Verpflichtung: mind. 1 Content-Beitrag pro Quartal
Keine Exklusivitätspflicht
X. SchlussbesCmmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
3. Gerichtsstand ist Mainz.
EINE ANMELDUNG BEI UP PROMOTE FÜHRT NICHT AUTOMATISCH ZU EINEM VERTRAG ODER EINER KOOPERATION!