Um ein Partner / Affiliate von Spacegarden zu werden (betrieben von Deep Green GmbH), musst Du den unten genannten Bedingungen zustimmen.
Bitte lese Dir die Bedingungen sorgfältig durch bevor Du Dich bei unserem Partnerprogramm anmeldest. Indem Du Dich anmeldest, stimmst Du allen unten genannten Bedingungen zu.
***Bedingungen des Spacegarden Affiliate- und Partnerprogramms (Deep Green GmbH)***
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die folgenden Bedingungen (“Bedingungen”) gelten für die Teilnahme des Werbepartners (“Affiliate”) am Affiliate-Programm („Beteiligungsprogramm“) der Deep Green GmbH („Merchant“). Diese Bedingungen sowie die vom Betreiber der gewählten Plattform gestellten AGBs bzw. dessen Rahmenvertrag für Affiliates werden gemeinsam auch als die „Vereinbarung“ bezeichnet.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Affiliate werden nicht Teil der Vereinbarung, es sei denn, der Merchant bestätigt dies ausdrücklich schriftlich.
1.3 Der Merchant stellt dem Affiliate nach freiem Ermessen Materialien zur Bewerbung seiner Angebote („Werbemittel“) zur Verfügung. Der Affiliate wird die Werbemittel auf seinen bzw. den von ihm unterhaltenen oder sonst kontrollieren Websites und sonstigen Werbeflächen ausliefern, die er beim Betreiber der Plattform angemeldet hat und die nach der Vereinbarung zugelassen sind („Werbeflächen“).
2. Grundsätze, Werberichtlinien des Merchants
2.1 Für die Auswahl der konkreten Werbeflächen ist der Affiliate verantwortlich. Der Merchant hat aber jederzeit das Recht, die Verbreitung bzw. Anzeige der Werbemittel nach billigem Ermessen zu untersagen.
2.2 Der Affiliate wird dafür Sorge tragen, dass die Werbemittel einwandfrei eingebunden und ausgeliefert werden. Der Affiliate wird diesbezüglich auch eventuelle Vorgaben bzw. technische Spezifikationen des Merchants befolgen bzw. einhalten.
2.3 Der Affiliate verpflichtet sich, bei der Auslieferung der Werbemittel die Vereinbarung sowie anwendbare Gesetze und Vorschriften, einschließlich solchen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einzuhalten und sich auch im Übrigen im Rahmen der Vereinbarung an diese zu halten.
2.4 Der Merchant behält sich das Recht vor, hat aber keine Verpflichtung, die Auslieferung der Werbemittel durch den Affiliate zu prüfen, um festzustellen, ob eine Verletzung der Vereinbarung oder anwendbaren Rechts vorliegt.
3. Werbemittel
3.1 Im Falle der Verwendung von Textlinks darf lediglich der Text sinnwahrend abgewandelt oder sinnwahrend gekürzt werden; eine Änderung des Tracking-Codes ist nicht gestattet. Beim Einsatz von Linkgeneratoren darf der von diesen erzeugte Code und insbesondere der Tracking-Code ebenfalls nicht verändert werden.
3.2 Werbemittel dürfen nur auf die vom Merchant zur Verfügung gestellten Landing-Pages der jeweiligen Angebote führen. Die Zuweisung erfolgt über sog. Tracking-Links, die dem Affiliate über die Plattform durch den Merchant zur Verfügung gestellt werden.
4. Einsatz der Werbemittel
4.1 Der Affiliate verpflichtet sich, die Werbemittel nicht in einem Kontext auszuliefern, der für den Merchant bzw. dessen Ruf schädlich oder nachteilig ist. Insbesondere wird der Affiliate die Werbemittel nicht auf Werbeflächen platzieren, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
4.2 Die Werbeflächen dürfen insbesondere keine illegalen, beleidigenden, vulgären, belästigenden, rassistischen, angreifenden, bedrohenden, obszönen, hassschürenden, verunglimpfenden, jugendgefährdenden, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzenden, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden, sexistischen oder erotischen Inhalte enthalten.
4.3 Der Merchant kann jederzeit nach billigem Ermessen vom Affiliate verlangen, dass dieser die Werbemittel unverzüglich und vollständig von Werbeflächen entfernt.
4.4 Der Merchant ist jederzeit berechtigt, Werbemittel auszutauschen und durch neue zu ersetzen. Der Affiliate wird die Nutzung ausgetauschter bzw. ersetzter Werbemittel unverzüglich einstellen und die jeweils aktuellen Werbemittel verwenden.
4.5 Für die Platzierung der Werbemittel ist ausschließlich der Affiliate verantwortlich. Der Affiliate trägt insbesondere auch sämtliche Kosten und Investitionen, die mit der Implementierung bzw. Platzierung und Auslieferung der Werbemittel verbunden sind.
5. Cookies
5.1 Cookies dürfen nur gesetzt werden, wenn der entsprechende Klick vom Nutzer freiwillig und bewusst erzeugt wird, d.h. nicht automatisiert und nicht durch Täuschung, Störung oder Belohnung des Nutzers für die Ausführung einer bestimmten Aktion.
5.2 Untersagt ist insbesondere das Cookie Dropping. Unter dem Begriff Cookie Dropping wird das widerrechtliche Platzieren eines Tracking-Links verstanden. Dies geschieht in der Regel automatisch und ohne dass dies der Nutzer bemerkt. Dabei werden eine oder mehrere Tracking-Cookies gesetzt, ohne dass es zu einem Sichtkontakt mit dem Werbemittel oder Klick auf das Werbemittel kommt. Dies kann zur Folge haben, dass einem Affiliate Klicks, Registrierungen oder ähnliche Erfolge zugerechnet werden, die er selbst gar nicht generiert hat.
5.3 Cookie Dropping, Cookie Spreading, Cookie Spamming, Cookie Stuffing und sonstige Arten des Missbrauchs von Cookies, insbesondere zur Erlangung von Vorteilen durch den Affiliate, sind untersagt.
5.4 Untersagt ist für den Affiliate die unsichtbare Einbindung des Angebotes des Merchants, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Postviewtracking ist untersagt, soweit von dem Merchant keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung des Merchants vorliegen, gilt diese nur für die entsprechend genau bezeichneten Werbemittel und nur für die Einbindung entsprechend den Vorgaben der Werberichtlinien.
5.5 Nicht gestattet ist der Einsatz von Landingpages und Werbemitteln in iFrames, PopUps und Layern, die zum Beispiel beim Laden einer Affiliate-Website ausgeliefert werden, falls dabei automatisch (d.h. unter Verstoß gegen Ziff. 6.1) ein Cookie gesetzt wird.
6. Garantien, Rechte Dritter, Freistellung
6.1 Der Affiliate garantiert, dass seine Werbeflächen nicht illegal sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Affiliate garantiert weiterhin, keine illegalen oder nach der Vereinbarung unzulässigen Methoden zur Bewerbung der Angebote des Merchants zu verwenden.
6.2 Der Affiliate verpflichtet sich, illegale oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte unverzüglich von seinen Werbeflächen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen solcher Verstöße zu ergreifen.
6.3 Der Affiliate stellt den Merchant auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem illegalen, gegen die Vereinbarung verstoßenden oder sonst die Rechte Dritter verletzenden Verhalten bzw. Inhalt der Werbeflächen des Affiliate beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Diese Regelung gilt unbefristet über die Vertragslaufzeit hinaus.
7. Vergütung
7.1 Der Merchant zahlt dem Affiliate eine Vergütung bzw. einen Werbekostenzuschuss (auch Provision genannt) entsprechend der Maßgaben der Beschreibung des Beteiligungsprogramms bzw. der Werberichtlinien.
7.2 Die Erfassung der Leistungen des Affiliates erfolgt auf Basis des Tracking-Systems des Betreibers der Plattform.
7.3 Ein Anspruch auf Provision setzt voraus, dass das Tracking-System des Betreibers der Plattform ermittelt hat, dass die Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs vorliegen. In diesem Fall wird ein Provisionsanspruch auf der Plattform des Betreibers vorgemerkt
7.4 Der Provisionsanspruch entfällt, wenn eine Nachprüfung durch den Merchant ergibt, dass diese Voraussetzungen dennoch nicht vorliegen, insbesondere weil der Affiliate gegen die vorliegenden Bedingungen des Beteiligungsprogramms verstoßen hat. Die Nachprüfung durch den Merchant erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Sales. Anschließend erfolgt, abhängig vom Ausgang der Nachprüfung, die Bestätigung oder Löschung des vorgemerkten Provisionsanspruchs.
7.5 Nach Ziff. 11.4 bestätigte Provisionsansprüche werden dem Affiliate vom Merchant innerhalb von 60 Tagen auf das vom Affiliate auf der Plattform des Betreibers angegebene Konto überwiesen. Im Account des Affiliates auf der Plattform des Betreibers wird ein Dokument mit der entsprechenden Abrechnung (Reporting) hinterlegt. Im Übrigen wird keine Abrechnung oder Rechnung erstellt.
7.6 Sollte der Merchant erst nach der Bestätigung einer vorgemerkten Provision erkennen, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung einer Provision nicht vorlagen, weil der Affiliate gegen diese Bedingungen des Beteiligungsprogramms verstoßen hat, kann er die Provision auch noch nach Auszahlung stornieren und zurückfordern. Der Merchant kann diesen Rückzahlungsanspruch insbesondere auch mit künftigen Provisionen verrechnen.
8. Verstoß gegen Richtlinien und Kündigung
8.1 Besteht der Verdacht, dass der Affiliate gegen die Vereinbarung verstoßen hat, kann die Provision entsprechend einbehalten werden
8.2 Die Beweislast über die Einhaltung der Vereinbarung liegt hierbei allein beim Affiliate. Zudem hat der Affiliate auf Anfrage des Merchants einen validen Nachweis seiner Werbeleistung innerhalb der darauffolgenden drei Werktage zu erbringen.
8.3 Der Merchant behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
9. Haftungsbegrenzung
9.1 Der Merchant haftet nicht für Transaktionen, welche nicht oder nicht korrekt von den angeschlossenen Trackingsystemen erfasst wurden, ohne dass der Merchant hierfür verantwortlich ist. Darüber hinaus haftet der Merchant nicht für die korrekte Funktion von beteiligten Dritten sowie von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Merchants oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen.
9.2 Der Merchant haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs-, Terror- und Naturereignisse oder durch sonstige, vom Merchant nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.
10. Änderungen der Bedingungen, Benachrichtigungen
10.1 Der Merchant behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Änderungen können insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine geänderte Rechtslage vorzunehmen.
10.2 Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform dem Affiliate bekannt gegeben.
10.3 Der Affiliate hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber dem Merchant zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind der Affiliate und der Merchant berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Affiliate nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er das Beteiligungsprogramm danach weiterhin, gilt die Änderung und Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.
10.4 Der Merchant wird in der Bekanntgabe der Änderungen der Nutzungsbedingungen den Affiliate auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Kündigung, deren Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.
10.5 Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Vereinbarung geregelt, wird der Merchant üblicherweise per E-Mail mit dem Affiliate kommunizieren. Der Affiliate hat sicher zu stellen, dass er E-Mails des Merchant an die vom Affiliate der Plattform zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse empfängt. Der Merchant ist darin frei, eine andere geeignete Art und der Kommunikation zu wählen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Bei technischen Problemen oder Unregelmäßigkeiten möchten wir Sie bitten, sich umgehend mit dem Merchant in Verbindung zu setzen.
11.2 Verzögert, verzichtet oder unterlässt es der Merchant, seine Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung durchzusetzen oder gewährt er dem Affiliate Fristen, beeinträchtigt dies nicht den Bestand des jeweiligen Rechts.
11.3 Der Affiliate ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Merchant dem vorher ausdrücklich schriftlich zustimmt.
11.4 Dem Merchant ist es gestattet, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses oder einer Veräußerung aller oder nahezu aller seiner Vermögenswerte an einen Dritten zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Merchant gestattet, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG des Merchant zu übertragen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.6 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sowie Nebenabreden bedürften der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform gilt nicht für Änderungen der Bedingungen gem. vorstehender Ziffer 14.
11.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin (Deutschland).
11.8 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.
Datum: 21.12.2023
Kontaktdaten / Impressum
Deep Green GmbH
Urbanstr. 71
10967 Berlin
support@spacegarden.de
Werberichtlinien Spacegarden / Deep Green GmbH
Nicht zulässig sind grundsätzlich folgende Inhalte von
Werbeflächen (nicht abschließende Aufzählung):
• Falsche oder irreführende Inhalte und Inhalte, die illegale Handlungen fördern.
• Inhalte, die kriminelle Aktivitäten fördern oder gut heißen oder die Anleitungen zu kriminellen Handlungen beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über die Herstellung, Durchführung oder den Erwerb von Waffen, Kinderpornografie, Betrug, Drogenhandel, Glücksspiel, Stalking, Ausspionieren von Geschäftsheimnissen, etc.
• Begriffe oder Kennzeichen, Marken, Namen, Bilder, Videos, Musik oder andere Medien oder Inhalte, die von Rechten Dritter geschützt sind.
• Inhalte, die anwendbare Gesetze oder sonstige juristische Vorgaben verletzen, insbesondere im Hinblick auf Jugendschutz, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
Nicht zulässig sind grundsätzlich folgende Verhaltensweisen im Rahmen der Teilnahme am Beteiligungsprogramm (keine abschließende Aufzählung):
• Die Vornahme von Testbuchungen. Der Affiliate ist sich dessen bewusst, dass auch für Testbuchungen Stornokosten anfallen können, die zu seinen Lasten gehen.
• Die Registrierung von Domains, die Produkt- oder Markennamen des Merchants bzw. der Angebote des Merchants enthalten.
• Die Registrierung, der Erwerb oder die Verwendung von Domains-, welche dem Namen des Merchants, der Marken des Merchants oder der geschäftlichen Bezeichnung des Merchants ähnlich ist d.h.Typosquatting (die Nutzung von sog. „Tippfehlerdomains“) ist untersagt.
• Das zur Verfügung stellen oder verlinken von falschen oder irreführenden Inhalten.
• Jede Form des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere des Trennungsgebots (keine Schleichwerbung).
• Die Verwendung jeglicher Browser pop-under (BPU) in Verbindung mit Landing Pages des Merchants.
• Browser-Plugins / Werbung über Spy- / Adware: Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware sind nicht erlaubt.
• Verwendung von Fake-Schaltflächen
• Das Trackingcookie darf nur für das Angebot des Merchants unter www.spacegarden.de gesetzt werden.
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